Titelberichtigung (falscher Name)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#21

22.07.2014, 09:36

So, ich soll jetzt ein Negativzeugnis der Stadt einholen, dass der ausgedachte Name dort nie gewohnt hat.

Mal sehen, ob es dann klappt.
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jojo
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#22

22.07.2014, 10:31

Na, auch wenns ärgerlich ist: Es kann eigentlich nicht im Nachhinein repariert werden.
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#23

22.07.2014, 14:53

Ehm... wenn das Gericht aber doch sagt, dass die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen und das quasi der "neue" Name so erheblich abweicht vom vorherigen, muss dann nicht ein komplett neuer MB gemacht werden, plus anschließend VB etc.?
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jojo
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#24

22.07.2014, 15:06

So seh ich das, ich würde die Kosten vom alten Verfahren hier aber noch als Schadensersatz mit geltend machen.
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katuscha
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#25

22.09.2014, 11:03

:huepf Ich habe den Berichtigungsbeschluss :huepf
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#26

28.11.2018, 09:47

Hallo zusammen,

muss dieses Thema hier einmal aufgreifen.

Habe einen Pfändungs- und Überweisungsantrag gestellt. Unsere Gläubigerfirma ist eine GbR.

Sie heißt Grundstücksgesellschaft xyz-Str. 123-145 GbR. Im Titel steht aber, da hat das Gericht gepennt Grundstücksgesellschaft xyz-Str. 123-14. Die fünf und die Bezeichnung GbR fehlt. Das es ein offensichtlicher Schreibfehler im Titel ist, ist an sich klar. Natürlich habe ich jetzt eine Monierung vom Rechtspfleger. Nun weiß ich nicht, was ich für einen Nachweis erbringen muss, wenn ich den Titel bei Gericht berichtigen lassen will. Den Rechtspfleger anrufen und sagen, dass der Rest fehlt, aber sonst korrekt ist, wird ja kaum was bringen.

Hat jemand einen Hinweis für mich?

Danke
Liebe Grüße

Sylvia

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#27

28.11.2018, 10:02

Wenn Ihr in der Klage /MB/was auch immer den Namen des Gläbigers richtig angegeben habt, sprich xyz-Str. 123-145 GbR und dieser im Titel seitens des Gerichts bloß falsch übertragen wurde, dann braucht Ihr keinen Nachweis erbringen. Nur den Hinweis auf den ursprünglichen Antrag und eine Bitte, diesen offensichtlichen Schreibfehler im Titel zu berichtigen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#28

28.11.2018, 10:25

Berichtigungsantrag nach § 319 ZPO und gut ist.
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#29

28.11.2018, 10:33

Super danke. Es handelt sich um eine vollstreckbare Ausfertigung eines Tabellenauszuges. Also werde ich das Insolvenzgericht jetzt anschreiben und eine Kopie unserer Forderungsanmeldung beifügen und um Berichtigung des Schreibfehlers bitten.
Liebe Grüße

Sylvia

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#30

28.11.2018, 21:51

Das hat dann der Verwalter falsch angelegt nicht das Gericht, die erstellen keine Auszüge. Da der Gläubiger ziemlich lang ist hat es wohl einfach nicht ins Adressfeld gepasst (Winsolvenz tippe ich?) Finde ich etwas merkwürdig vom RPfl. Vermutlich kannst du dann nur ges. statt Gesellschaft schreiben und dann passt der Rest
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