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Zustellung Vergleich mit Antrag auf Abgabe Vermögensauskunft

Verfasst: 16.06.2014, 11:01
von Lahmi
Hallo ihr Lieben,
bin gerade etwas unsicher... kann ich einen Vergleich zusammen mit einem Antrag zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner zustellen oder muss ich dies vorab mit gesonderter Zustellung machen. Schuldner ist nicht anwaltlich vertreten. Zustellung RA / RA scheidet also aus...

Re: Zustellung Vergleich mit Antrag auf Abgabe Vermögensausk

Verfasst: 16.06.2014, 11:08
von supibaerchi
Wir haben das schon in einem Auftrag gemacht.

Extra Hinweis, dass vorab zugestellt werden soll und nach Wartefrist dann vollstreckt werden soll. (aber nur, wenn wir sicher waren, dass eh nichts gezahlt wird)

Re: Zustellung Vergleich mit Antrag auf Abgabe Vermögensausk

Verfasst: 16.06.2014, 11:35
von Lahmi
Ich denke auch, dass ich die Zustellung in den Antrag mit aufnehmen kann. Der Vergleich ist wirksam eine Wartefrist gibt es m.E. nicht...

Re: Zustellung Vergleich mit Antrag auf Abgabe Vermögensauskunft

Verfasst: 05.03.2019, 10:34
von PeachyCJ
Hallo :wink1

Eine Kollegin hat mich gerade gefragt, ob ein Vergleich nach Abnahme der Vermögensauskunft möglich ist. Hatte schon mal jemand sowas?

Ich hab leider ein Brett vorm Kopf und kann ihr nicht weiterhelfen.

Danke für die Hilfe

Re: Zustellung Vergleich mit Antrag auf Abgabe Vermögensauskunft

Verfasst: 05.03.2019, 10:36
von Anahid
Mal ne andere Frage: warum soll das nicht möglich sein? Man kann sich zu jedem Zeitpunkt vergleichen.

Re: Zustellung Vergleich mit Antrag auf Abgabe Vermögensauskunft

Verfasst: 05.03.2019, 10:39
von PeachyCJ
Hab ich mir ja auch schon so gedacht aber will ja auch nichts falsches sagen ^^