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Vordruck Pfüb im Internet!!

Verfasst: 28.06.2007, 13:47
von Claudi130874
Weiss noch jemand ne Seite, wo es diese Vordrücke zum direkten Ausfüllen gibt? Gehe sonst immer auf justiz.nrw und nehme diese Formulare, aber diese Seite tuts heute bei mir nicht.

Verfasst: 28.06.2007, 13:49
von charly03
schau mal unter www.der-gerichtsvollzieher.de. Da sind auch einige Formulare. Vielleicht ist ja das Richtige dabei.

Verfasst: 28.06.2007, 13:52
von StineP

Verfasst: 28.06.2007, 14:08
von Claudi130874
stine die Seite kenne ich auch und sonst funktionierts auch da, aber heute kann man da in dem Pfüb nichts eintragen, keine Ahnung wieso.

Verfasst: 28.06.2007, 14:20
von Claudi130874
Stine die seite www.justiz.nrw funktioniert wieder.

Also wir pfänden das konto der Gegnerin, muss ich bei Anspruch A dann überall einen Haken machen, also einmal bei Anspruch A und dann darunter bei den Ausführungen auch überall, also aus Guthaben, Kreditverträgen, Bankschließfächern usw. oder genügt es, nur Anspruch A anzukreuzen?

Verfasst: 28.06.2007, 14:26
von StineP
ich kreuz sicherheitshalber immer alles an ;)

Verfasst: 28.06.2007, 14:27
von Claudi130874
Werd ich dann auch mal machen und noch ne Frage, der Drittschuldner ist ja die Sparkasse Aachen, muss ich da schreiben, durch wen die vertreten ist oder genügt die Anschrift?

Verfasst: 28.06.2007, 14:29
von StineP
Du musst immer die Vertretung schreiben - allerdings reicht es, wenn du schreibst, vertreten durch den Vorstand, dann Adresse (hab früher immer jeden aus dem Vorstand reingeschrieben aber es irgendwann gelassen und es klappt auch so ;) )

Verfasst: 28.06.2007, 14:31
von Claudi130874
und wieviel Gerichtskosten fallen da an? Gegenstandswert ist bis 7.000,-- €. Nehme ich da eine Gebühr an GK, also 151,--€?

Verfasst: 28.06.2007, 14:34
von StineP
Um Gottes willen, nein. Für Pfüb IMMER 15,00 €