Lohnpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kkb
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#1

05.06.2014, 08:49

Hallo Ihr Lieben,

hab folgenden Sachverhalt:

Wir hatten bei dem Schuldner eine Lohnpfändung durchgeführt und hat auch alles soweit gut geklappt. Der Schuldner hat daraufhin angerufen und um Ratenzahlung gebeten. Haben wir auch mit dem Schuldner abgeschlossen, dass wir die Lohnpfändung erstmals ruhen lassen so hab ich dem Drittschuldner das auch mitgeteilt. Der Schuldner hat jedoch die Raten nicht bezahlt . Muss ich jetzt den Drittschuldner anschreiben wegen der Fortführung der Pfändung oder neuen Antrag stellen??? Was nun? Wäre echt auch Dankbar wenn Ihr iwelche Muster dazu hättet :)

LG
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Pepples
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#2

05.06.2014, 08:55

Wenn ihr die Pfändung nur ruhend gestellt und nicht zurückgenommen habt, dann teilst Du dem DS einfach nur mit, dass die Pfändung mit sofortiger Wirkung wieder aufleben soll. Das geht auch ganz formlos, also ohne Muster. :wink:
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#3

05.06.2014, 08:56

Ihr müsst dem Drittschuldner mitteilen, dass die Pfändung wieder "auflebt", da der Schuldner sich an die vereinbarte Ratenzahlung nicht hält, und ihn, also den Drittschuldner, auffordern, pfändbare Beträge an euch abzuführen. Ihr habt ja die Pfändung nur ruhend gestellt, so dass kein neuer Antrag notwendig ist. Dem Drittschuldner würde ich ein aktuelles Forderungskonto mitschicken.
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die Vernunft das Ruder und
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kkb
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#4

05.06.2014, 09:13

Super ich Danke euch vielmals !!!! :knutsch
kkb
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#5

05.06.2014, 13:10

Ach ja muss ich auch die Ratenzahlungsvereinbarung beim Kunden kündigen oder brauch ich das nicht?
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Riverside
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#6

05.06.2014, 14:31

Da brauchst du nichts kündigen, wenn sich der Schuldner nicht daran hält, ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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kkb
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#7

05.06.2014, 15:08

Ok Danke :)
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Js123
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#8

01.11.2018, 14:54

Hallo an alle,

ich hätte dazu auch noch eine Frage. Darf man auch eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn der Arbeitgeber mitteilt, dass noch 5 Vorpfändungen vorhanden sind?
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
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#9

01.11.2018, 15:35

Der Schuldner wird vom Arbeitgeber ja nur den Pfändungsfreibetrag nach § 850c ZPO erhalten und mit diesem kann der Schuldner machen, was er will. Somit kann er auch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit euch abschließen, wenn er von dem Pfändungsfreibetrag Raten zahlen kann. Ihr solltet deswegen nur nicht die Pfändung zurücknehmen, sonst verliert ihr euren Rang.
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#10

02.11.2018, 08:19

Js123 hat geschrieben:
01.11.2018, 14:54
Hallo an alle,

ich hätte dazu auch noch eine Frage. Darf man auch eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn der Arbeitgeber mitteilt, dass noch 5 Vorpfändungen vorhanden sind?
Mit dem Schuldner kannst du vereinbaren, was du willst. Der ist in der Auszahlung SEINES Geldes ja nicht durch irgendwas beschränkt.
Der Arbeitgeber muss die Vorpfändungen beachten, mit dem schließt du aber ja auch keine Ratenzahlungsvereinbarung ab.

Kurz gesagt: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
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