nachträgliche Abänderung PfüB

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gabrielle
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#1

03.06.2014, 11:50

Hallo Leute,

habe eine PfüB aus 2007, der bis dato beim DS auch ausgeführt wurde, allerdings mit geringen Beträgen.

Nun teilt mir der DS mit, dass der Schuldner nunmmehr unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen wird, da er 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet ist.

Nachdem ich mir das VV aus 2007 angeschaut habe, hat der Schuldner Bj. 1944, ist verwitwet, hat zwei Kids, Bj. 1985 und Bj. 1989. Zum damaligen Zeitpunkt hatte die Tochter, Bj. 1985, eigenes Einkommen i. H. v. 400,00 €, der Sohn, Bj. 1989, kein eigenes Einkommen.

Ich bin nun der Meinung, dass die Kids aus der Unterhaltspflicht herausfliegen, somit der Schuldner niemandem mehr zum Unterhalt verpflichtet ist.

Muss ich nun eine neue Vermögensauskunft beantragen und kann ich danach den PfüB aus 2007 nachträglich betreffend der Unterhaltspflicht abändern lassen? Ich meine, mich dunkel erinnern zu können, dass Engler behauptet hat, dies ginge, bin mir aber nicht mehr sicher. Oder muss ich einen neuen PfüB beantragen?

Für Eure Hilfestellung wäre ich Euch dankbar.

LG
gabrielle
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BaumN
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#2

03.06.2014, 12:13

Da Du doch die Beträge gepfändet hast, die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, wüsste ich nicht, warum Du einen neuen PfÜB derzeit beantragen sollst.

Wir hatten auch einmal die Aussage, dass entsprechende Unterhaltspflicht vorliegen würde. Damals haben wir den DS erstmal angeschrieben mit der Bitte, uns das näher zu erläutern. Hat DS auch gemacht. Probier doch das erstmal. Wenn keine Reaktion kommt, kannst Du weiter nachdenken.

LG!
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#3

03.06.2014, 13:16

Hallo zusammen,

Schließe mich an, der Pfüb bleibt solange bestehen, solange der Schuldner beim DS angestellt ist und die Forderung aus dem Pfüb nicht beglichen.

Wenn keine Auskünfte vom DS möglich sind, ggf Vermögensauskunft stellen.

VG
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gabrielle
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#4

03.06.2014, 14:25

:thx
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