Hallo Ihr Lieben,
einfacher Sachverhalt. Wir haben die Gegenseite Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung verklagt. Es ist ein VU ergangen. Der Beklagte ist nicht ausgezogen. Es soll vollstreckt werden. Das VU ist vorläufig vollstreckbar. Kann hieraus dann sofort vollstreckt werden oder müssen wir eine "Wartefrist" einhalten oder dem Beklagten eine weitere Räumungsfrist einräumen oder kann ich gleich den GVZ losjagen??? Das VU ist dem Beklagten am 05.05.14 zugestellt worden.
Danke für Eure Hilfe!
Julia
Räumung aus VU, Wartefrist???
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Du kannst gleich vollstrecken, mit vollstreckbarer Ausfertigung natürlich. Wird eh schon genug "Frist" sein, bis der Räumungstermin anberaumt ist
Liebe Grüße
Bärchi
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Stimme #2 zu.
"Vorläufig vollstreckbar" ist in dem Titel zu lesen, also kann man sofort - ohne eine Wartefrist - vollstrecken. Wartefristen gibt es nur (u.a.) bei KFB, vollstr. notar. Urkunde, Anwaltsvergleiche... aber nicht bei VU
"Vorläufig vollstreckbar" ist in dem Titel zu lesen, also kann man sofort - ohne eine Wartefrist - vollstrecken. Wartefristen gibt es nur (u.a.) bei KFB, vollstr. notar. Urkunde, Anwaltsvergleiche... aber nicht bei VU
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde bei einer Räumung dennoch die Rechtskraft des Urteils abwarten.
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