Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Britannia
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#1
28.05.2014, 09:52
Hallo Ihr Lieben,
da ich den GVZ nicht erreiche, frage ich euch:
Kündigt der GVZ die zwangsweise Öffnung der Wohnung dem Schuldner an?
Unser Mdt möchte diese Zwangsöffnung nur, wenn dies vorher nicht angekündigt wird.
VG
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nesti76
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#2
28.05.2014, 13:47
hallo,
natürlich wird die Durchsuchung vorher nicht angekündigt
(sonst wäre in bestimmt einigen fällen diese hinfällig).
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
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d771072
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#3
28.05.2014, 14:06
Doch, er kündigt sie an (§ 61 VI GVGA).