Hallo Zusammen,
ich habe eine dumme Frage:
Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % vorläufig vollstreckbar.
Berufung der Gegenseite wird eingelegt. Berufung zieht sich bis März 2014 hin, dann wird die Berufung zurück genommen.
Urteil ist dann damit rechtskräftig. Wenn ich jetzt aus dem Urteil vollstrecken will, wie muss ich das nochmal nachweisen, dass das Urteil nun rechtskräftig ist und ich ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kann?
dumme Frage
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Danke
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hast du eine kurze Formulierung für den Antrag zur Anbringung des Rechtskraftvermerks?
- BaumN
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Sorry, ich will nicht überheblich sein - aber bist Du wirklich Rechtsfachwirt?
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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sorry, ZWV ist lange her und nicht gerade mein lieblingsfach gewesen. und ja ich bin Fachwirt, wollte mich nicht mit einer falschen und nicht verständlichen Formulierung in die Nesseln setzen. Trotzdem danke
lass gut seinMathiasSchacht hat geschrieben:sorry, ZWV ist lange her und nicht gerade mein lieblingsfach gewesen. und ja ich bin Fachwirt, wollte mich nicht mit einer falschen und nicht verständlichen Formulierung in die Nesseln setzen. Trotzdem danke
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Einfach schreiben,
In Sachen so und so
wird beantragt,
die beigefügte amts(-/land)gerichtliche Entscheidung (Urteil vom, des, in Sachen, verkündet am, zugestellt am) mit einem Rechtskraftvermerk zu versehen und anschließend an meine Kanzlei zurückzusenden.
In Sachen so und so
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