Auskunft aus dem Vollstreckungsportal

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
SSchall
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#1

22.05.2014, 13:10

Hallo zusammen,

ich habe mal ne ganz blöde Frage: Wenn ich im Vollstreckungsportal nach einer Auskunft suche und mir die Kosten von 4,50 € angezeigt werden, kann ich davon ausgehen, dass da eine Negativauskunft hinter steckt oder vermute ich das falsch? Bei vielen Schuldnerin werden mir gleich 18,00 € oder bei einer jetzt sogar 31,50 € angezeigt. Da habe ich also den Schluss gezogen, dass bei dem normalen Auskunftsbetrag bestimmt eine Negativauskunft dahinter steckt. Dann braucht man das Geld doch gar nicht investieren...
sanvic
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#2

22.05.2014, 13:17

ich kann jetzt nicht aus Erfahrung sprechen weil wir das Vollstreckungsportal nicht nutzen, aber soweit ich gehört (oder hier mal gelesen?) habe kostet es auch 4,50€ wenn der Schuldner nicht eingtragen ist.
SSchall
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#3

22.05.2014, 13:19

Das weiß ich ja. Ich frage mich nur, ob bei der Gebühr von 4,50 € immer nur eine Negativauskunft dahinter steckt oder es möglicherweise bei den 4,50 € doch eine Auskunft geben kann, mit der man "was anfangen kann".
sanvic
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#4

22.05.2014, 13:28

denke schon... pro Datensatz 4,50 €
liegt nur ein Eintrag vor dürfte daher die Auskunft auch nur 4,50 € kosten.
Sind aber wie gesagt keine Erfahrungswerte!
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Dumpfi
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#5

22.05.2014, 14:31

Wenn das Vollstreckungsportal € 4,50 von dir will, dann bedeutet das entweder, dass keine Eintragung bezüglich der gesuchten Person vorhanden ist oder das nur eine (!) Eintragung im Schuldnerportal eingetragen ist. Pro eingetragenem Datensatz pro Schuldner will das Vollstreckungsportal € 4,50. Hat der Schuldner also 10 Eintragungen (jede Anforderung eines Gläubigers der Vermögensauskunft wird im Schuldnerportal vom Gerichtsvollzieher eingetragen und zählt als ein Datensatz) kommen so lächerliche Kosten von € 45,00 zusammen nur für die Einsichtnahme. Wenn das Vollstreckungsportal also mehr als € 4,50 von mir will, dann kann ich getrost davon ausgehen, dass der Schuldner Negativeintragungen hat, dann ist nur die Frage, ob lediglich Haftbefehle eingetragen wurden oder bereits die Vermögensauskunft abgegeben wurde. Wenn ich also sehe, dass bereits das Schuldnerportal mehr als € 4,50 von mir will, dann stelle ich gleich Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft um die Kosten gering zu halten.

Dass sich das Schuldnerportal mit ihrer Forderung pro Datensatz € 4,50 anstatt pro Schuldner € 4,50 ins eigene Fleisch schneidet, haben sie vermutlich noch nicht kapiert. Ich meine wer nimmt noch Einsicht ins Schuldnerportal, wenn die Einsichtnahme ins Schuldnerportal teurer ist, als den GV mit der Abnahme der Vermögensauskunft zu beauftragen. In der Vermögensauskunft steht wenigstens direkt drin, was der Schuldner hat und nicht nur, dass er die Vermögensauskunft abgegeben hat oder Haftbefehl vorliegt.
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scully
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#6

22.05.2014, 16:04

Hab schon lang keine ZV mehr gemacht :oops: Was kostet denn jetzt die Abnahme der EV beim GV?
sanvic
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#7

22.05.2014, 16:34

KV 260 33,00 € zzgl. evtl. weiterer Kosten
je nachdem was man beantragt.

und natürlich dann noch Wegegeld und Auslagen
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scully
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#8

22.05.2014, 16:53

Ok :thx

Und wenn einem Kosten für ne Auskunft angezeigt bekommt, wie bezahlt man die?
Sorry... habs noch nie gemacht :oops:
Ernie

#9

22.05.2014, 17:01

Master-, VisaCard oder Giropay.
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Dumpfi
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#10

22.05.2014, 22:51

Nur rein zur Vorsicht möchte ich noch anmerken, dass man im Vollstreckungsportal keine Einsicht in die Vermögensauskunft bekommt. Diese muss man beim Gerichtsvollzieher anfordern, der die Vermögensauskunft abgenommen hat. Aus dem Vollstreckungsportal ist nur ersichtlich, ob die Vermögensauskunft abgegeben wurde oder eben nicht. Zusätzlich noch, ob Haftbefehle vorliegen oder nicht. Auch kann man noch Rückschlüsse ziehen wie viele Gläubiger hinter dem Schuldner her sind (wenig Gläubiger, wenig Kosten. Viele Gläubiger, hohe Kosten). Mehr ist dem Vollstreckungsportal nicht zu entnehmen, was meiner Meinung nach Ressourcenverschwendung ist, da es äußerst sinnvoll und für die Gerichtsvollzieher auch entlastend wäre, wenn man die abgegebene Vermögensauskunft im Vollstreckungsportal in Vollfassung herunter laden könnte. Hätte man ähnlich organisieren können wie auch bei den Handelsregisterauszügen, aber da waren wirtschaftliche Interessen wohl gewichtiger.
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