Auskunft aus dem Vollstreckungsportal

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#11

23.05.2014, 12:00

Dumpfi, ich stimme Dir voll und ganz zu!

Wenn ich beim Vollstreckungsportal 45 € bezahlen soll, ohne etwas davon zu haben und dann noch beim GVZ eine Abschrift der Auskunft anfordern muß, die auch bloß Geld kostet, erschließt sich mir partout nicht, warum ich das überhaupt tun solle - lieber beauftrage ich den GVZ ganz normal mit der Abnahme und schaue, was dabei rauskommt.

Aber warum sollten die Entscheidungsträger auch jemanden nach der Sinnhaftigkeit fragen, bevor sie solch Ideen umsetzen?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#12

23.05.2014, 13:05

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann sieht man doch nicht einmal direkt, dass der Schuldner die VA abgegeben hat.
SSchall
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 573
Registriert: 23.06.2010, 12:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: jumas xp

#13

23.05.2014, 15:13

Hallo nochmal,

wir haben gerade im Vollstreckungsportal eine Auskunft (für stolze 31,50 €) abgerufen. Das ist unsere erste Auskunft, in der auch mal was steht. Jetzt bekommen wir 7 Treffer angezeigt, aber wenn wir auf die einzelnen Fälle gehen, nur das Az. vom GV. Mehr ersehen wir also nicht im Vollstreckungsportal? Oder habe ich irgendwo vergessen, hin zu klicken?
Benutzeravatar
Dumpfi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 05.02.2013, 20:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: MandantWin

#14

28.05.2014, 14:14

Nein, mehr sieht man im Vollstreckungsportal nicht.
Palm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 09.09.2010, 19:41
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: Phantasy (DATEV)

#15

16.11.2015, 14:49

Mal ganz ehrlich, das ist doch voll für´n A...

Bringt mir ehrlich gesagt nicht wirklich was, diese Eintragungen, die da drin sind.
Palm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 09.09.2010, 19:41
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: Phantasy (DATEV)

#16

16.11.2015, 15:23

Hab mich mal schlau gemacht.

Beim Grund der Anordnung stehen verschiedene Bezeichnungen:

1. Nichtabgabe der Vermögensauskunft:
Schuldner ist seiner Pflicht zur Abgabe der VA einfach nicht nachgekommen.
2. Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen:
Der Schuldner hat die VA abgegeben, Befriedigung des entsprechenden Gläubigers kann ausgeschlossen werden.
3. Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen:
Der Schuldner hat die VA abgegeben und dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der VA die vollständige Befriedigung des antragstellenden Gläubigers nachgewiesen.

So, hoffe ich konnte weiterhelfen. Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, ist die Info bestimmt nicht verkehrt.
Antworten