Außenstände eines Fotografes pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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acilegna
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#1

15.05.2014, 13:40

Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Mir liegt ein Vermögensverzeichnis vor. Mein Schuldner ist freiberuflicher Fotograf. Er gibt auf der letzten Seite auf dem Ergänzungsblatt für Gewerbetreibende bei "Aufträge" nichts an. Bei Außenstände steht unter "Schuldner" eine Dame mit Anschrift.

Unter Forderung gibt er eine Nettosumme + Matrialsumme netto an. Kein Auftragsdatum, keine Fälligkeit, kein Entstehungszeit. Nur eine Summe.


Er bezieht sich bei den Außenständen zu Punkt 9 der Auskunft. Haben Sie Außenstände ist die Frage. Er antwortet nein. Das widerspricht sich wohl. Sollte ich das klären können, wie lautet mein Text für den Pfändungsanspruch:


Honorar oder Dienstleistung oder Arbeitseinkommen?

Kann mir jemand den vollständigen Text angeben, wie der Pfändungsanspruch lautet?

Drittschuldnerin ist der angegebene Schuldner das ist klar. Aber wie formuliere ich den Text, wenn ich nur so sperrliche Angaben haben?

Vielen Dank!!!
JO85
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#2

15.05.2014, 15:35

aber hast du denn keine Kontoverbindung von dem? da braucht man ja keine sonstigen Angaben und der wird ja wohl eins haben. Habe nämlich auch Probleme solche Forderungen nur mit Summe gegen Drittschuldner durchzusetzten, also den PfüB erlassen zu bekommen. Ein Rechtspfleger meinte, dass man eigentlich den Gerichtsvollzieher nochmal los schicken müsste bei solchen Sachen und der die Vermögensauskunft vervollständigen muss, weil man ja so nicht vernünftig pfänden kann...denke dein PfüB wird genauso wenig durch gehen wie meiner. Wenn meiner doch durchgeht melde ich mich und schicke dir, welche Angaben und Begründungen ich für den Erlass vorgenommen habe ;)
acilegna
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#3

05.06.2014, 11:44

Ja - ich danke Dir.
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