![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Ich habe ein Problem:
Wir haben bei einem Schuldner das Konto gepfändet. Dieser hat ein P-Konto mit einem Sockelbetrag von 2.060,00 €.
Nun hat er im April recht viel Gehalt bekommen, da Weihnachts- u. Urlaubsgeld dabei war. Auf der Gehaltsabrechnung ist schon ein gepfändeter Betrag abgezogen (anscheinend läuft auch eine Gehaltspfändung, aber nicht von uns).
Bei dieser Berechnung ist wohl schon berücksichtigt, dass - nach meinen jetzigen Recherchen - das Urlaubsgeld "in normaler Höhe" sowie das Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Monatseinkommens nicht pfändbar ist.
So !!!
Nun hat er aber doch noch einen grooooßen Teil an Gehalt aufs Konto bekommen - über dem Sockelbetrag!
Die Bank hat uns nun den pfändbaren Betrag überwiesen.
Hiergegen hat der Schuldner nun Rechtsmittel beim Vollstreckungsgericht eingelegt, jetzt ruht die Pfändung und Gelder dürfen weder an den Schuldner noch an uns ausgekehrt werden. Wir müssen uns jetzt dazu äußern und Stellung nehmen........
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Wir haben doch ein Recht auf den Betrag des ausgezahlten Gehaltes, welches den Sockelbetrag des P-Kontos übersteigt - oder ???
Hm. vielleicht habt ihr ne Idee, wie ich hierzu argumentieren kann gegenüber dem Vollstreckungsgericht...
Vielen Dank vorab.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)