Pfändung von Urlaubs- u. Weihnachtsgeld

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anjamiki
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#1

15.05.2014, 12:57

Hallo und Hilfe :wink2

Ich habe ein Problem:
Wir haben bei einem Schuldner das Konto gepfändet. Dieser hat ein P-Konto mit einem Sockelbetrag von 2.060,00 €.
Nun hat er im April recht viel Gehalt bekommen, da Weihnachts- u. Urlaubsgeld dabei war. Auf der Gehaltsabrechnung ist schon ein gepfändeter Betrag abgezogen (anscheinend läuft auch eine Gehaltspfändung, aber nicht von uns).
Bei dieser Berechnung ist wohl schon berücksichtigt, dass - nach meinen jetzigen Recherchen - das Urlaubsgeld "in normaler Höhe" sowie das Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Monatseinkommens nicht pfändbar ist.
So !!!
Nun hat er aber doch noch einen grooooßen Teil an Gehalt aufs Konto bekommen - über dem Sockelbetrag!
Die Bank hat uns nun den pfändbaren Betrag überwiesen.

Hiergegen hat der Schuldner nun Rechtsmittel beim Vollstreckungsgericht eingelegt, jetzt ruht die Pfändung und Gelder dürfen weder an den Schuldner noch an uns ausgekehrt werden. Wir müssen uns jetzt dazu äußern und Stellung nehmen........ :roll: :(

Wir haben doch ein Recht auf den Betrag des ausgezahlten Gehaltes, welches den Sockelbetrag des P-Kontos übersteigt - oder ???

Hm. vielleicht habt ihr ne Idee, wie ich hierzu argumentieren kann gegenüber dem Vollstreckungsgericht...

Vielen Dank vorab.

:oops:
Geiselmann
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#2

15.05.2014, 17:04

ZPO § 850k Abs. 4
Ist das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, wird daher auf ein Pfändungsschutzkonto des Schuldners vom Arbeitgeber monatlich nur der unpfändbare Betrag überwiesen und weicht dieser ständig in unterschiedlichem Maße von den Sockelbeträgen des § 850k Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 ZPO ab, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festsetzen.
- BGH, Beschl. v. 10.11.2011, VII ZB 64/10 – LG Münster, MDR 1/2012, 55= Rpfleger 4/2012, 213= JurBüro 2012, 159 -

S. Geiselmann
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#3

15.05.2014, 18:04

Mit welcher Rechtsgrundlage sollen euch dennBeträge zu stehen die nicht Pfädnbar sind? Der AG hat nach 850C ZPO gerechnet. Bei 850k gibts anderen Festbesträge, will der Schuldner ( zurecht) das nicht pfändebare Einkommen was über 850k hinnaus geht, ausgezahlt haben, stellt er Antrag und fertig. Nur, wenn er es nicht macht und ihr bekommt das Geld und fristen sind verstrichen , dann habt ihr Glück, aber ein bedinungsloses Recht auf irgendwas haben ????
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