Welche ZV-Maßnahme einleiten ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samara
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#1

27.06.2007, 12:41

Hallo Leute, ich bin ein absoluter anfänger im ZV-Recht. Nun hab ich meine erste Akte, mit der ich absolut nichts anfangen kann. MA war bereits früher anwaltlich vertreten. Sie hat einen PFÜB (in Abschrift) vorgelegt und KOrrespondenz von früheren Anwälten. Wir hatten PKH beantragt. Dann kam die Antwort - das Gericht bittet um Konkretisierung der beasichtigten ZV-Maßnahme - ...? Eidesstattliche Versicherung oder welche Möglichkeiten gibts?

Außerdem wollen sie den Originaltitel. Heißt es eigentlich das Urteil oder der PFÜb im Original? Habe echt keine Ahnung. Wäre für jede Anregung sehr dankbar.
lilibe
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#2

27.06.2007, 12:47

Den Pfüb reichst du 4mal ein, ein Original u drei Abschriften mit dem Antrag auf PKH. Den Titel (Urteil, VB etc) reichst du im Original ein. Dann sollte es kein Problem sein. Ansonsten müsstest du dem Gericht schon mitteilen, was du beabsichtigst. Wir haben den Pfüb mit dem Antrag auf PKH immer zusammen eingereicht. Gab es nie Probleme.
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butterflybabe
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#3

27.06.2007, 12:49

:zustimm

Habt ihr PKH für die ZV beantragt. Oder für das Verfahren, um den Titel zu bekommen?
Andreas

#4

27.06.2007, 12:50

Beitragstitel editiert - alter Titel "hilfe!" ist nicht sehr aussagekräftig :wink:

Bitte beachte die Laufschrift oben :

Hinweise zum richtigen Erstellen von Beiträgen

Danke.
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