Vollstreckung Auskunft / Zwangsgeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BaumN
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#1

13.05.2014, 14:38

Hallo zusammen,

hab auch eine Frage - stehe gerade auf dem Schlauch...

Wir haben familiengerichtlichen Beschluss, dass Antragsgegner Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen muss (zur Berechnung des UH-Anspruchs). Gegner hat keine Auskunft erteilt, also haben wir Zwangsgeldbeschluss beantragt, diesen auch erhalten.

Sodann habe ich den GVZ beauftragt, das festgesetzte Zwangsgeld zu vollstrecken. Hat dieser auch gemacht. Danach rief die Lebensgefährtin des Schuldners an und fragte nach, was sie denn beauskunften sollen, sie würden das dann jetzt veranlassen.

Bisher ist jedoch keine Auskunft erfolgt. Ich setze jetzt nochmal Nachfrist (wir haben VKH - ich will nicht zu viel Aufwand betreiben und hoffe, dass die nun endlich reagieren). Wenn darauf wieder keine Reaktion erfolgt, wie lange muss ich warten, bis ich erneut den GVZ beauftragen kann? Bin gerade echt überfragt...

Lieben Dank im Voraus!
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Antoine de Saint-Exupéry
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Pepples
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#2

13.05.2014, 14:40

Sodann habe ich den GVZ beauftragt, das festgesetzte Zwangsgeld zu vollstrecken. Hat dieser auch gemacht.
Was hat er gemacht? Beigetrieben, fruchtlos oder ruht die Vollstreckung, weil Schuldner sich kümmern wollte?
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BaumN
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#3

13.05.2014, 14:50

Er hat das festgesetzte Zwangsgeld vollstreckt - also beigetrieben. Zwangsgeld zugunsten der Staatskasse, RA-Gebühren zu uns und seine Kosten hat er auch vom SC bezahlt bekommen.
Danach hat die Lebensgefährtin angerufen, dass sie nun die Auskunft erteilen wollen. Aber wie gesagt - bisher ist nichts weiter geschehen.

Frage konkret ist, nach welcher Zeit ich erneut das Zwangsgeld beitreiben kann. Denn "Die Vollstreckung des Zwangsmittels entfällt, sobald die auferlegte Verpflichtung erfüllt ist." (so im Beschluss über das Zwangsgeld unter 2. tenoriert.)
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#4

13.05.2014, 14:55

Aus dem Zwangsgeldbeschluss kannst Du m.E. nichts mehr beitreiben, der ist verbraucht, weil das Zwangsgeld gezahlt wurde. Die Formulierung meint nur, dass das Zwangsgeld nicht mehr gezahlt werden muss, wenn die Auskunft erteilt wird.

Du kannst jetzt einen neuen Zwangsgeldantrag stellen bzw. Zwangshaft beantragen.
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#5

13.05.2014, 15:09

Ich dachte das auch, mich verunsicherte nur, dass die LG des Schuldners in dem Telefonat mit mir gesagt hatte, der GVZ hätte ihr gesagt, dass immer wieder gegen sie das Zwangsgeld vollstreckt würde, bis sie die Auskunft erteilen. Zwangshaft hatte das Gericht im Beschluss über das Zwangsgeld nicht angedroht - das müsste doch nun, wenn ich mich richtig erinnere, durch das Gericht erst angedroht werden. Oder? Ich bin diesmal echt unsicher. Einen so renitenten UH-Schuldner hatte ich in der Auskunftsstufe nur einmal, aber da wollte die Mandantin dann nicht mehr weitermachen.
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#6

13.05.2014, 15:11

Neuen Zwangsgeldantrag stellen.

Zwangshaft geht m.E. in dem Zusammenhang doch nur, wenn Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann. :kopfkratz
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#7

13.05.2014, 15:13

Wenn Du keinen Antrag auf ersatzweise Zwangshaft gestellt hast, dann wird das Gericht auch nichts entsprechendes aufnehmen. Was du meinst, ist die Androhung in Scheidungsverfahren wegen den Versorgungsausgleichsauskünften, das passiert von Amts wegen.
Auf das, was Schuldner mir erzählen, geb ich schon lange nichts mehr, da fehlt meist das Wesentliche. :mrgreen: Ich würde auch keine Nachfrist mehr setzen, es war Zeit genug für die Auskunftserteilung.
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#8

24.06.2014, 10:39

Hallo Leute,

ich bin ganz "neu" hier.. und kenne mich absolut nicht aus. Ich bin aber auf diesen Beitrag hier gestoßen und hab da so ein ähnliches Problem...

Ich muss Zwangsgeld vollstrecken, weil der Antragsgegner die geschuldete Auskunft zum Vermögen nicht erteilt hat. Titel hab ich.. Ich finde aber absolut keine Vorlage oder ein Muster wie ich diesen Antrag formulieren soll, ich bin echt ratlos :shock:

kann mir irgendjemand sagen wie ich das formulieren kann/soll?

Für jede Hilfe wäre ich total dankbar! :huepf
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#9

24.06.2014, 10:53

Wenn Du "Vollstreckung Zwangsgeld" in der Suchfunktion eingibst, wirst Du fündig. Unter anderem wurde das Thema hier behandelt: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... zwangsgeld
Aleksi
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#10

24.06.2014, 12:27

Habe ich mir gerade durchgelesen.. Vielen dank für den Hinweis..

Ob ich das jetzt so recht verstanden hab ist fraglich, werde aber noch einmal nachdenken :P
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