Ich hab da ne Akte aufm Tisch wo ich die Forderung anmelden soll. Soweit so gut. Jetzt hab ich allerdings gesehen, dass das Inso-Verfahren am 20.05. eröffnet wurde, ich aber nen VB vom 25.05. da hab und somit auch die ZV-Kosten erst nach Eröffnung entstanden sind.
Somit kann ich doch jetzt eigentlich den Titel vergessen, zumindest die festgesetzten Kosten und ZV-Kosten, oder? Die kann ich ja jetzt nícht mit anmelden, oder doch?
Danke schon mal.
Brauche Hilfe zur Inso-Anmeldung
- charly03
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Also ich denke, dass du die festgesetzten Kosten auch mit anmelden kannst - sie sind schließlich vor Eröffnung des Verfahrens entstanden. Ich würde es auf jeden Fall versuchen. Was nicht mit angemeldet werden kann, sind die ZV-Kosten, weil sie erst nach Eröffnung entstanden sind.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03