statischer Unterhalt; dynamisierte Unterhaltsrente

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Wiedereinsteigerin74
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 23.01.2014, 08:36
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

08.05.2014, 18:43

Guten Abend,

ich habe einen Pfüb auf dem Schreibtisch. Es soll wegen Unterhalt beim Drittschuldner Arbeitslohn gepfändet werden. Ich habe hier ein Urteil, in dem stehen konkrete Beträge (z. B. ab 01.01.2013 xx,xx €; ab 01.01.2014 xx,xx €) drin (keine Prozentzahlen).

Handelt es sich dann um statischen Unterhalt oder eine dynamisierte Unterhaltsrente?



Vielen Dank für eure Unterstützung!
Zuletzt geändert von Wiedereinsteigerin74 am 13.05.2014, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

08.05.2014, 19:31

Wenn du feste Beträge im Titel hast, z.B. ".... 164 € ab 1.1.2014...." ist das statischer Unterhalt, hast du im Titel stehen ".... 120 % des Mindestunterhaltes der XX Altersstufe abzüglich hälftigen Kindergeldes ...." ist das dynamisierte Unterhaltsrente.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten