Beitritt Zwangsversteigerung sinnvoll? / weitere Forderungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#1

08.05.2014, 16:51

Gläubiger hat SIcherungsshypothek auf Grundstück und Freifläche eingetragen.

Die Bank hat vor dem Gläubiger mehrere Grundschulden eingetragen und betreibt nun die Zwangsversteigerung.
Landesjustizkasse hat auch eine Zwangssicherungshypothek eingetragen.

Jetzt steh ich etwas auf dem Schlauch. Da ein vorrangiger Gläubiger die Versteigerung betreibt, erlischt ja die Sicherungshypotek des Mandanten, nach der Versteigerung.
Wenn jetzt wirklich bei der Versteigerung ein Mehrerlös (als mehr als die Forderung der betreibenden Bank) ergibt, erhält dann Mdt. trotzdem im Verteilungstermin - wenn die Forderung zuvor nochmals angemeldet wurde - etwas von diesem Mehrerlös oder muss er selbst der Zwangsversteigerung beitreten, d.h. diese ebenfalls beantragen?
Auf dem Grundstück ist auch ein Wohnrecht zu Gunsten eines Dritten, sodass vermutlich dies den Erlös eher schmälert.
Zuletzt geändert von Tigerle am 23.05.2014, 07:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Anahid
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#2

08.05.2014, 17:13

Weißt Du wie viel das Grundstück wert ist?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jupp03/11

#3

08.05.2014, 17:20

Wenn Geld übrig ist, wird der Gläubiger der Sicherungshypothek bedient. Dazu bedarf es keines Beitritts.
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#4

08.05.2014, 17:24

Ja der Verkehrswert ist bekannt sind ca. 170.00,00 €

Forderungen im Grundbuch eingetragen (inkl. der des Mandanten 10.000,- €) ca. 120.000,00 € aber Zinsen sind da jetzt nicht mit gerechnet, ich weiß ja auch die Resthöhe der einzelnen Grundschulden im Moment nicht.


@Jupp :thx
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#5

23.05.2014, 07:46

Jetzt habe ich noch eine Frage hierzu:

Der Mandanten sind weitere Kosten entstanden (musste Darlehen aufnehmen, dass sie abbezahlt). Diese weiteren Kosten sind aber nicht durch einen Titel oder ähnlichem gegen den Schuldner festgestezt. Können solche Forderungen auch zur Zwangsversteigerung angemeldet werden?
Ich gehe ja eigentlich davon aus, dass es nicht geht, möchte mich nur nochmals vergewissern, dass ich nichts versäume.
Jupp03/11

#6

23.05.2014, 08:38

Berücksichtigt werden:

1.
die Forderung, die durch die Hypothek abgesichert ist,

2.
die Gerichts- und Anwaltskosten, die für die Eintragung der Hypothek entstanden sind.

Letztere sollten rechtzeitig mitgeteilt und nachgewiesen (Gerichtskosten) werden.
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#7

23.05.2014, 08:42

Jupp03/11 hat geschrieben:Berücksichtigt werden:

1.
die Forderung, die durch die Hypothek abgesichert ist,

2.
die Gerichts- und Anwaltskosten, die für die Eintragung der Hypothek entstanden sind.

Letztere sollten rechtzeitig mitgeteilt und nachgewiesen (Gerichtskosten) werden.
:thx

Aber bei den Kosten handelt es sich in diesem Fall nicht um die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern um Darlehenskosten die der Mandantin enstanden sind und dafür liegt kein Titel vor und diese sind auch in der Sicherungshypothek nicht enthalten.
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Tigerle
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#8

08.07.2014, 07:52

:oops: Jetzt muss ich nochmals blöd Fragen.

So das gute Haus wurde zwischenzeitlich versteigert, wir hatten vorsorglich ja auch nochmals den aktuellen Stand der Forderung (mit ZInsen etc.) mitgeteilt. Jetzt wurde ein Verteilungstermin bestimmt, ich habe es doch jetzt richtig verstanden, dass wir jetzt erst mal nichts machen müssen, d.h. wir können jetzt abwarten und Tee trinken, bis der Verteilungstermin war, dann bekommen wir einen Teilungsplan und gegen den könnten wir - falls wir meinen da stimmt was nicht - gegen vorgehen. Richtig?

könnte ich denn auch noch vorab fragen, was die anderen vorrangigen Gläubiger noch für Forderungen haben? Es war nur noch eine Bank mit mehreren Eintragungen vor uns. Die Gesamtsumme (ohne Zinsen) war weniger als der Versteigerungserlös, jetzt ist natürlich die Spannung groß, ob tatsächlich noch was für uns übrig bleibt.
Geiselmann
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#9

08.07.2014, 18:37

Grundsätzlich gilt die Anmeldung zum Versteigerungstermin auch zum Verteilungstermin.
Sie können aber eine erneute Anmeldung mit Zinsen bis zum Tag vor dem Verteilungstermin erstellen.

Der Rechtspfleger rechnet den Verteilungstermin ca. 1 Woche vorher durch.
Evtl. gibt er vorher schon eine Auskunft.

S. Geiselmann
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#10

09.07.2014, 09:15

:thx
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