Kann ich die Hauptforderung verzinsen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sveta

#1

08.05.2014, 10:48

Hallo alle,
ich habe einen MB erwirkt, dem der Schuldner teilweise widersprochen hat:
1. Der Hauptforderung in Höhe eines Teilbetrages.
2. Den gesamten Zinsen.
3. Den gesamten Verfahrenskosten.

Jetzt will ich vollstrecken und dafür ein neues Foko anlegen.

Meine Frage: Was muss jetzt da alles rein? Die restliche HF auf jeden Fall - aber kann ich diese verzinsen? Die widersprochenen Kosten wohl ja auch nicht.

Für kurze Info danke.
Sveta
Pitt
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#2

08.05.2014, 10:53

Du überträgt die Beträge ins Forderungskonto, die in dem Vollstreckungsbescheid drinstehen, über den Rest hast Du ja keinen Titel. Nach Deinen Angaben dürfte im VB nur der nicht widersprochene Teil der Hauptforderung enthalten sein, keine Zinsen, keine Verfahrenskosten.
Zuletzt geändert von Pitt am 08.05.2014, 10:55, insgesamt 1-mal geändert.
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BaumN
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#3

08.05.2014, 10:54

Aus einem MB vollstrecken??? Du musst über den nicht widersprochenen Teil doch erstmal einen VB beantragen. Rest dann im streitigen Verfahren klären.
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Sveta

#4

08.05.2014, 10:55

Mir liegt der VB natürlich schon vor, hab ich nicht erwähnt.
Der VB listet alle Beträge auf, auch die widersprochenen, auch die Zinsen.
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Liesel
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#5

08.05.2014, 10:56

Du kannst lediglich den nicht widersprochenen Teil der Hauptforderung vollstrecken. Allem anderen wurde widersprochen.
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Pitt
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#6

08.05.2014, 10:57

Normalerweise müsste im VB unten rechts eine Aufstellung sein, wogegen der Schuldner Widerspruch erhoben hat. Wenn Du jetzt vollstrecken willst, geht das nach Deinen Angaben nur aus dem nicht widersprochenen Teil der Hauptforderung.
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katuscha
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#8

08.05.2014, 10:58

Wann erfolgte denn der Widerspruch? Wann wurde der VB erlassen?
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