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Pfändungsfreigrenzen

Verfasst: 30.04.2014, 09:40
von Rosemarie88
Guten Morgen,

irgendwie ist heute nicht mein Tag und ich stehe aufm Schlauch :roll:

Ich will in einer Sache einen PFÜB beantragen. Schuldner verdienst 2.000 € netto - hat aber 2 unterhaltsberechtigte Kinder. Geht das trotzdem? Ich seh bei der Tabelle nicht durch :cry: :cry:

Danke und LG

Re: Pfändungsfreigrenzen

Verfasst: 30.04.2014, 09:50
von Tigerle
Also bei 2.000,00 € netto und zwei Kindern ergibt sich trotzdem ein pfändbarer Betrag, selbst wenn seine Ehefrau auch noch hinzu gerechnet wird (also 3 unterhaltsberechtigte Personen) kommt immer noch ein pfändbarer Betrag raus.

Re: Pfändungsfreigrenzen

Verfasst: 30.04.2014, 09:51
von Hon3y86
Schau mal hier, diese Tabelle ist eigentlich sehr übersichtlich

http://www.schuldnerberatung-diskret.de ... ngstabelle

Bei einem Netto-Einkommen von 2.000,00 bis 2009,99 € besteht ein pfändbarer Betrag von 137,02 Euro :)

Re: Pfändungsfreigrenzen

Verfasst: 30.04.2014, 09:56
von Rosemarie88
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe :)