Pfändungsfreigrenzen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rosemarie88
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#1

30.04.2014, 09:40

Guten Morgen,

irgendwie ist heute nicht mein Tag und ich stehe aufm Schlauch :roll:

Ich will in einer Sache einen PFÜB beantragen. Schuldner verdienst 2.000 € netto - hat aber 2 unterhaltsberechtigte Kinder. Geht das trotzdem? Ich seh bei der Tabelle nicht durch :cry: :cry:

Danke und LG
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Tigerle
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#2

30.04.2014, 09:50

Also bei 2.000,00 € netto und zwei Kindern ergibt sich trotzdem ein pfändbarer Betrag, selbst wenn seine Ehefrau auch noch hinzu gerechnet wird (also 3 unterhaltsberechtigte Personen) kommt immer noch ein pfändbarer Betrag raus.
Hon3y86
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#3

30.04.2014, 09:51

Schau mal hier, diese Tabelle ist eigentlich sehr übersichtlich

http://www.schuldnerberatung-diskret.de ... ngstabelle

Bei einem Netto-Einkommen von 2.000,00 bis 2009,99 € besteht ein pfändbarer Betrag von 137,02 Euro :)
Wie es in den Wald hinruft, so schallt es heraus... ;-)
Rosemarie88
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#4

30.04.2014, 09:56

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe :)
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