Hey, bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe folgenden Fall:
Wir haben eine vollstr. Ausfertigung, in der der Ex-Ehemann zur Zahlung von Unterhalt verurteilt wird. Er hat auch eine Zeit lang gezahlt, dann wieder nicht, dann wurde ZV eingeleitet, dann hat er wieder gezahlt. Und nun hat er seit gut einem Jahr nicht mehr gezahlt, mit der Begründung er hätte kein Geld.
Schön und gut, wir haben herausgefunden das er 1. Vorsitzender eines Vereins ist. Nun gehen wir davon aus, das er etwas mehr Geld hat als er zugeben will. Wir wollen aber eine eV vermeiden. Könnt ihr mir sagen wie ihr am besten vorgehen würdet, was für eine ZV Maßnahme ihr bevorzugen würdet?
Habe schon überlegt ZV gegen den Verein einzuleiten, aber da es ja eine persönliche Forderung ist die wir haben und keine die den Verein betrifft, scheidet dies glaub ich aus.
Vielleicht hat der ein oder andere soetwas schon einmal gehabt und kann mir helfen.
Jetzt schonma vielen Dank
ZV wegen Unterhalt: Welche Maßnahmen?
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Nur weil der Vorsitzender eines Vereins ist, heißt das ja nicht, dass der deswegen da Geld kassiert. Viele Vereine leben von ehrenamtlichen Mitarbeitern. Bist Du Dir sicher, dass der da Geld bezieht?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hat er dies mittels Überweisung gemacht? Ist feststellbar, von welchem Konto das Geld kam, dann käme eine Kontenpfändung in Betracht.LeyLay hat geschrieben: Wir haben eine vollstr. Ausfertigung, in der der Ex-Ehemann zur Zahlung von Unterhalt verurteilt wird. Er hat auch eine Zeit lang gezahlt, dann wieder nicht, dann wurde ZV eingeleitet, dann hat er wieder gezahlt. Und nun hat er seit gut einem Jahr nicht mehr gezahlt, mit der Begründung er hätte kein Geld.
Ist der Arbeitgeber bekannt? Dann käme eine Lohnpfändung in Betracht.
Steuerrückerstattungen? PFÜB ans Finanzamt
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Hallo, hab da auch eine Frage:
Ich soll eine ZV vorbereiten, Problem: Ich habe davon überhaupt keine Ahnung, weils mir noch nie richtig erklärt wurde, sondern immer abgeblockt wurde: "Das lernste in der Schule!". In der Akte befinden sich keinerlei Informationen zum Schulder .. wie gehe ich am besten vor? Ein Forderungskonto mit den Unterhaltsrückständen werde ich später anlegen.
P.S: Die Mandantin bekommt VKH - muss ich da etwas beachten?
Ich soll eine ZV vorbereiten, Problem: Ich habe davon überhaupt keine Ahnung, weils mir noch nie richtig erklärt wurde, sondern immer abgeblockt wurde: "Das lernste in der Schule!". In der Akte befinden sich keinerlei Informationen zum Schulder .. wie gehe ich am besten vor? Ein Forderungskonto mit den Unterhaltsrückständen werde ich später anlegen.
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Wurde der Mandantin auch schon VKH für die ZV bewilligt? Wenn nicht, dann musst Du das beim ZV-Antrag gleich mit beantragen. Die VKH aus dem vorherigen Verfahren reicht nicht aus.
Wenn es um Unterhalt geht, dann muss der Schuldner doch irgendwelche Unterlagen zur Ermittlung des Unterhalts vorgelegt haben (z.B. Arbeitgeber etc.). Ist da wirklich gar nichts bekannt?
Wenn es um Unterhalt geht, dann muss der Schuldner doch irgendwelche Unterlagen zur Ermittlung des Unterhalts vorgelegt haben (z.B. Arbeitgeber etc.). Ist da wirklich gar nichts bekannt?
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Um die ZV einzuleiten, benötigst Du doch einen Titel. Und da steht doch der Schuldner drin.devilwingz hat geschrieben:Hallo, hab da auch eine Frage:
Ich soll eine ZV vorbereiten, Problem: Ich habe davon überhaupt keine Ahnung, weils mir noch nie richtig erklärt wurde, sondern immer abgeblockt wurde: "Das lernste in der Schule!". In der Akte befinden sich keinerlei Informationen zum Schulder .. wie gehe ich am besten vor? Ein Forderungskonto mit den Unterhaltsrückständen werde ich später anlegen.
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Eine vollstreckbare Ausfertigung (nebst Zustellung) eines Teilversäumnisbeschluss habe ich ja, jedoch nix weiteres außer dem Namen und die Adresse des Schuldners. Mit "keinerlei Informationen zum Schuldner" sind Sachen gemeint wie: Wo arbeitet er? Hat er Sparbücher/Wertpapiere/Sonstiges?
Ich glaube ich muss einen Vollstreckungsauftrag GV machen mit Abnahme der Vermögensauskunft ..
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Ich würde nur einen Antrag auf Abgabe der VA stellen. Außer Kosten bringt doch ein Sachpfändungsauftrag meist eh nichts.
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LeyLay: Wie wär es mit einer Auskunft aus dem Vereinsregister. In der Satzung könnte was über ein Gehalt des Vorsitzenden stehen. Wir haben auch einen Verein, in dem unser RA als Berater einen Teil der Mitgliedsbeiträge bezieht.