vorschuß für gerichtsvollzieher?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
wayona
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#1

26.06.2007, 16:18

also ich habe gerade ein telefaxschreiben eines gerichtsvollziehers erhalten, welches mich doch sehr verwundert hat:

selbiger ist zur bearbeitung eines komib-zv-auftrages beauftragt worden. dieser verlangt nunmehr einen vorschuß in höhe von 60,00 €, ehe er überhaupt tätig wird. wenn der vorschuß nicht innerhalb von 4 wochen eingeht, wird davon ausgegangen, daß der antrag nicht bearbeitet werden soll und zurück gesandt.

also das habe ich noch nie gehabt! ist das normal?
StineP

#2

26.06.2007, 16:19

Nein, das ist nicht normal.
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Ciara
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#3

26.06.2007, 16:20

Hab ich bisher auch noch nicht gehabt. Merkwürdig

Vielleicht mal beim GVZ anrufen?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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charly03
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#4

26.06.2007, 16:22

Bei Beitreibung einer Geldforderung kenn ich das nicht. Nur bei Räumungsaufträgen ist es normal, dass der GV einen höheren Vorschuss verlangt. Aber vielleicht hat gerade dieser GV so schlechte Erfahrungen mit seinen Auftraggebern oder mehrere Außenstände, dass er selbst bei geringeren Beträgen einen Vorschuss verlangt.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Bärchen

#5

26.06.2007, 16:22

Für einen ganz normalen ZVA? Das habe ich auch noch nie gehört. Abgesehen davon, dass bei uns hier nie soooo hohe Gebühren anfallen. Meistens liegen die bei ca. 45 €
Gast

#6

26.06.2007, 16:25

Ich höre davon nicht zum ersten Mal. Einige GVZ haben schlechte Erfahrungen gemacht und fordern deswegen einen Vorschuss selbst einem normalen ZV-Auftrag.

€ 60,00 finde ich da ziemlich normal. Ich nehme mal an, daß ihr einen kombi-Auftrag gestellt habt. Deswegen die hohen Vorschusskosten.
wayona
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#7

26.06.2007, 16:26

also ein auftrag zur räumung ist nicht dabei. es handelt sich um ne ganz normale geldforderung aus einem kaufvertrag für möbel.

kann ich dagegen etwas tun? ist der gerichtsvollzieher dazu überhaupt berechtigt?
Gast

#8

26.06.2007, 16:29

Ich habe beim Kombi-Auftrag auch nicht davon gesprochen, daß geräumt werden soll. Es geht wahrscheinlich um die ZV i.V.m. E.V.

Guck doch mal in die GVGA, ob der GVZ einen Vorschuss nehmen darf. Ich denke, daß er das darf. Wir haben damals anstandslos gezahlt und der GVZ hat gearbeitet. Auch würde ich mir überlegen, ob ich mich mit dem anlege. Du willst ja schließlich etwas von ihm ......
wayona
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#9

26.06.2007, 16:34

wenn es nach mir ginge, würde ich das zahlen. dann arbeitet er wenigstens. aber nach mir geht es hier leider nicht. chefchen ist einer von der sorte, die gern andere ärgert!
finde ich in dem fall schnitt ins eigene fleisch, aber wenn er meint!
Gast

#10

26.06.2007, 16:37

guck in die GVGA, da müsste ja etwas vom Vorschuss stehen.

Dann kannste entweder dem Chef zeigen, daß der GVZ einen Vorschuss nehmen darf. Wenn drin steht, daß der GVZ keinen Vorschuss nehmen darf, würde ich den Dienstherren des GVZ informieren.

Mehr Möglichkeiten gibt es meiner Meinung nach nicht
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