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Einnahmenüberschuss von Einzelfirma

Verfasst: 26.06.2007, 11:07
von Bummbaumel
Hallo ihr da draußen!

Hat irgendjemand schon mal den Einnahmenüberschuss gepfändet?

Schuldner betreibt Einzelfirma und mir liegen derzeit drei Einnahmenüberschussrechnungen (Jan., Febr. + März 07) vor. Aus der Jan.- sowie Febr.Rechnung ergibt sich ein Überschuss und aus der MärzRechnung ein Verlust.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob diese Überschüsse generell überhaupt pfändbar sind und wenn ja, wie? Textbaustein bekannt?

Ich bin, wie immer, für jede Antwort dankbar!

Liebe Grüße!

Verfasst: 26.06.2007, 11:12
von StineP
Wieso willst du speziell den Überschuss pfänden?? Im Grunde zeigt die E-Ü-R doch nur den Gewinn/Verlust, so dass du hier ganz einfach im Wege der Kontenpfändung pfänden kannst zB. Die E-Ü-R belegt ja dann nur, dass diese Beträge auf dem Konto vorhanden sein müssen als Gewinne.

Verfasst: 26.06.2007, 11:13
von Schlaubi wieder da
Genau!!

Verfasst: 26.06.2007, 11:18
von Taddy
Ich würde auch das Konto pfänden.

Allerdings könntest Du auch noch eine Pfändung beim Finanzamt bezüglich der Steuererstattung rausbringen.

Verfasst: 26.06.2007, 11:26
von Bummbaumel
Nun gut, das war bisher alles noch nicht so bewußt. Hab noch nicht so die Erfahrung in dieser Hinsicht.

Das kuriose an der Sache ist aber, daß der Schuldner im Vermögensverzeichnis angegeben hat, über keinerlei Konten zu verfügen.

Und nun?

Verfasst: 26.06.2007, 11:28
von Bummbaumel
Ach ja, und so mega hohe Überschüsse waren es nun auch nicht gerade. Im Januar ganze 41,33 EUR und im Februar 27,57 EUR. Im März wie gesagt ein Verlust in Höhe von 50,42 EUR.

Verfasst: 26.06.2007, 11:54
von Taddy
Hast Du mal im Internet geguckt, ob Du was über die Firma in Erfahrung bringen kannst? Vielleicht hat der Schuldner ja sogar eine eigene Homepage?!

Verfasst: 26.06.2007, 12:14
von Sabrina1980
@ bummbaumel

Komme auch aus Erfurt. In welcher Kanzlei bist Du denn?

Verfasst: 26.06.2007, 12:16
von StineP
Sabrina: solche Fragen bitte per PN, das gehört hier nicht ins Thema!

Probiere es am besten mit einer Kontenpfändung. Normalerweise ist die Pfängung in Geschäftkonten immer erfolgreicher als bei Privatpersonen.

Verfasst: 26.06.2007, 12:19
von Gast
Bummbaumel sagt doch, dass der Schuldner angibt, keinerlei Konten zu verfügen.

L.G.