Einnahmenüberschuss von Einzelfirma

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#11

26.06.2007, 12:35

Achso, hab ich gar nicht gesehen.

Also in solchem Fall frag ich zuerst die Mandanten, ob die Anschreiben mit der Kontoverbindung drauf haben vom Schuldner. Zu 80 % ist das der Fall ...
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#12

26.06.2007, 12:51

Möglicherweise lässt sich sein Anspruch auf Gewinnauszahlung pfänden, er ist doch alleiniger Gesellschafter der Firma.
Liebe Grüße
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Bummbaumel
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#13

26.06.2007, 13:47

@ Taddy
Bei ´ner Pfändung an das Finanzamt hätte ich nur nachfolgenden Pfändungstext parat:

Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners an das Finanzamt ........ auf Auszahlung des Überschusses, der sich als Erstattungsanspruch bei Abrechnung der auf die Einkommenssteuer (samt Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe) anzurechnenden Leistungen (Vorauszahlungen, Abschlusszahlungen, durch Abzug vom Arbeitslohn erhobene Lohnsteuer, durch Steuerabzug erhobene sonstige Beträge) für das Kalenderjahr 2001 und alle früheren Kalenderjahre ergibt.

Ob das so ungefähr passen würde?


@ icerose

Ist Dir ein entsprechender Textbaustein hinsichtlich Pfändung von Gewinnauszahlung bekannt?

Im Internet hab ich zum Schuldner nix weiter gefunden, leider!
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#14

26.06.2007, 13:56

Finanzamtpfändung ist auch ne super Idee.
Ich guck mal nach nem Text.
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#15

26.06.2007, 14:03

Der Text ist an sich für Genossenschaftsgewinne gedacht, müsste aber gehen:

"... Gepfändet werden die angeblich dem Dchuldner als Gesellschafter der ..Firma .. zustehenden gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
1. auf Auszahlung des Gewinns,
2. auf Auszahlung des Geschäftsguthabens...." usw.

Mit mehr Info kann ich vorläufig nicht dienen, aber habe noch ein schlaues Buch, da guck ich mal rein.
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StineP

#16

26.06.2007, 14:18

Eure Theorie würde doch aber voraussetzen, dass der Geschäftsführer grundsätzlich immer den Gewinn ausgezahlt bekommt. Ist aber totaler Quatsch!
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Taddy
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#17

26.06.2007, 14:19

Ich weiß nicht, ob das so angenommen wird. Ich hab nämlich keine Ahnung, in welcher Akte ich das mal gemacht habe. Aber vielleicht klappt es ja so:

Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners an das Finanzamt ........ auf Auszahlung der Umsatzsteuererstattung zur Steuer-Nr....für das Kalenderjahr ... und alle früheren Kalenderjahre ergibt.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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