Hallo ihr lieben
ich habe in Bezug auf einen nicht bezahlten Kammerbeitrag die Zwangsvollstreckung betrieben - Gläubiger ist die Rechtsanwaltskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Jetzt habe ich eine Gerichtskostenrechnung von der LJK Bamberg bezüglich des Erlass des Haftbefehls in Höhe von 20,00 € erhalten - ich dachte (wie bereits in mehreren Fällen der Fall gewesen) wir wären gebührenbefreit gem. § 2 GKG. Jetzt sagt der Bezirksrevisor, da wir eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigenem Haushalt sind, dass wir nicht gebührenbefreit wären.
Kann mir jemand weiterhelfen - hat er Recht???
Kostenfreiheit § 2 GKG
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Hilft Dir das hier weiter? http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... Y1998pArt4
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puhhhhh - ich würde den Bezirksrevisor gerne unter Angabe eines §- anschreiben; ich habe schon soviel darüber gelesen, bin mir aber immer nicht sicher, ob die jeweiligen auf uns zutreffen?