Wir haben einen Haftbefehl von November 2011. Bisher war die Vollziehung des Haftbefehles nicht möglich. Nun wollen wir einen neuen Versuch wagen.
Aber ist der Haftbefehl überhaupt noch gültig?
Ich habe von Gerichtsvollziehern schon die unterschiedlichsten Auskünfte erhalten.
Ein Mal heißt es, der Haftbefehl ist drei Jahre lang gültig und ein Mal heißt es, der Haftbefehl ist -nach neuem Recht zumindest- nur noch zwei Jahre lang gültig.
Kennt sich vielleicht jemand genauer aus?
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