Pfändung des laufenden Unterhaltes
- Melanie
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Ich habe wieder mal eine Frage an unsere Vollstreckungsexperten. Ich habe einen Unterhaltstitel. Der Schuldner ist Unternehmer mit geringen Einkünften. Bankverbindung haben wir. Kann ich jetzt nur einmalig den Rückstand pfänden? Bei Unterhalt mache ich sonst immer eine Lohnpfändung (laufend). Das geht ja wohl bei der Pfändung eines Konto´s nicht, oder?
Viele Grüße
Melanie :pcwink
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- Schlaubi wieder da
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Erstmal ne Kontopfändung über den Rückstand auch ins Geschäftskonto, wenn er Alleinunternehmer ist. Dann noch ne ZV mit Antrag auf Abgabe e.V., um ihn zur Unterhaltszahlung des lfd. Unterhaltes zu zwingen. Jeder Unternehmer wird die Abgabe der e.V. umgehen wollen. Hast vielleicht noch mehr Angaben??
L.G. Schlaubi
L.G. Schlaubi
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
- Pepples
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Du darfst auch künftig fälligen Unterhalt in einer Kontopfändung pfänden. Hierzu gibt es eine Entscheidung des BGH vom 31.10.03, IXa ZB 200/03.
Also Pfüb über die Rückstände und den laufenden Unterhalt machen.
Also Pfüb über die Rückstände und den laufenden Unterhalt machen.
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Echt? Das war mir neu; dachte auch, daß man nur bei ner Gehaltspfändung laufenden Unterhalt pfänden kann. Wieder was dazugelernt!
Das ist ja super! Hab ich bisher auch noch nicht gewusst - danke !!!Pepples hat geschrieben:Du darfst auch künftig fälligen Unterhalt in einer Kontopfändung pfänden. Hierzu gibt es eine Entscheidung des BGH vom 31.10.03, IXa ZB 200/03.
Also Pfüb über die Rückstände und den laufenden Unterhalt machen.