zustellungsfähige Schuldneranschrift

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gabrielle
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#1

09.04.2014, 16:47

Hallo Ihr Lieben,

habe beim AG den Erlass eines PfüBs beantragt. Nun bekomme ich die eine Mitteilung des Gerichts, dass

"des Weiteren wird um Angabe einer zustellungsfähigen Schuldneranschrift gebeten. Der Arbeitgeber ist grds keine solche Adresse, zumal dieser hier Drittschuldner ist."


Hintergrund ist der, mein lieber Schuldner hat in dem vorausgegangenen Verfahren im Passivrubrum diese Anschrift selbst als Zustellungsanschrift angegeben. Bei der Firma, es handelt sich um eine GmbH, ist er als Geschäftsführer angestellt. Dies habe ich anhand des Registerauszugs auch schon geprüft. Der Schuldner wohnt jedoch an sich in Spanien. Supi. Tolle Wurst.

Bei Beantragung des PfüBs habe ich als Zustellungsanschrift des lieben Schuldners die GmbH angegeben, da ja die Titel (ja ich weiß, er war anwaltlich vertreten) auch diese Anschrift im Passivrubrum tragen.

Soll ich denn nun den PfüB an den Schuldner nach Spanien zustellen lassen? Zumal mir die genaue Anschrift des lieben Schuldners in Spanien nicht bekannt ist und demnach eine Auslands-EMA wenig Sinn macht. Das Procedere hatte ich zumindest schon einmal mit Schweden. Hat viel Geld gekostet, aber nichts gebracht.

Kann ich das Gericht bzw. den Rechtspfleger nun dazu bewegen, die Anschrift des Drittschuldners auch als Zustellungsanschrift des Schuldners zu verwenden? Für Antworten wäre ich dankbar.

LG
gabrielle
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Anahid
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#2

09.04.2014, 18:09

Hast Du überhaupt keine frühere Anschrift in Deutschland von dem?
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gabrielle
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#3

10.04.2014, 16:11

doch die liegt mir natürlich vor. Allerdings ist das die Anschrift von der Mama. Wer weiß, ob er da überhaupt gemeldet war. Denn er ist schon ein wenig älteres Semester.
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#4

10.04.2014, 16:14

Na ist doch ganz egal. Gib einfach die alte Adresse an. Wenn da nicht zugestellt werden kann...so what??? :pfeif

Wichtig ist doch nur die Zustellung an den Drittschuldner für Dich. :twisted:
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#5

10.04.2014, 16:15

:zustimm
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#6

10.04.2014, 16:24

:thx
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