Pfändung rückständiger Lohn

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littlesunshine295
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#1

09.04.2014, 14:04

Zur Vorgeschichte wie folgt:

Wir haben unseren Mandanten wegen der Kündigungsschutzklage sowie Zahlungsklage des rückständigen Lohns vor dem Arbeitsgericht vertreten.

In diesem Verfahren wurde der ehemalige Arbeitgeber zur Zahlung des Lohns der letzten 3 Monate verurteilt, insgesamt 2.400,00 € (Mandant hat 800,00 € monatlich verdient). Dieser Betrag wurde noch nicht an unsere Mandantschaft gezahlt.

Nun bekommt Mandant ein vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt. Es stellt sich heraus, dass eine der Anwältinnen der gegnerischen Rechtsanwälte aus dem arbeitsgerichtlichen Verfahren privat eine Forderung gegen unsere Mandantschaft aus einem Mietverhältnis hat. Sie möchte jetzt nunmehr das rückständige Arbeitsentgelt pfänden.

Nun habe ich folgende Frage, der monatliche Lohn betrug 800,00 €... dieser Betrag liegt ja eindeutig unter der Pfändungsfreigrenze... aber Mandant hat ja 3 x 800,00 € also insgesamt 2.400,00 € vom (jetzt) Drittschuldner aus dem Verfahren zu erhalten.

Wird da bezüglich der Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen von den gesamten Betrag also 2.400,00 € oder von dem monatlich zustehenden Lohn i. H. v. 800,00 € ausgegangen?

Stehe hier irgendwie total auf dem Schlauch und kann ansonsten nichts zur Beantwortung meiner Frage finden :oops:
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Tigerle
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#2

09.04.2014, 14:26

schau mal da war ein ähnlicher Fall

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... t#p1786150
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