Rechtsmittel gegen Beschluss im Insolvenzverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

26.06.2007, 08:09

Guten Morgääään!

Weiß jemand, ob man gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts Rechtsmittel einlegen kann. Falls ja, welches und binnen welcher Frist. In diesem Beschluss wurde unserem Mandanten, also Schuldner, auferlegt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Schönen und stressfreien Tag wünsch ich Euch!

Hed
Gast

#2

26.06.2007, 08:21

Die Entscheidungen des InsoGerichtes unterliegen nach § 6 Abs. 1 InsO nur dann einem Rechtsmittel, wenn das Gesetz eine sofortige Beschwerde ausdrücklich vorsieht. Die Beschwerdefrist betracht nach den §§ 4 InsO, 577 Abs. 2 ZPO 2 Wochen.

L.G. Schlaubi
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#4

26.06.2007, 08:37

sorry, wenn ich so blöd frage (kenne mich iner Inso net so aus), aber wann kommt sowas vor?
Gast

#5

26.06.2007, 08:50

Heißt das, dass wir sof. Beschwerde einlegen können?!
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