Pfändung von Miete

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anita
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#1

08.04.2014, 08:53

Guten Morgen :wink1

Ich habe nur eine kurze Frage.

Ich soll eine Pfändung bei einem Mieter ausbringen. Es handelt sich um Eheleute, die die Wohnung unseres Schuldners angemietet haben. Nun zur Frage: Muss ich jeden die Eheleute als Drittschuldner angeben oder jeden einzelnen Drittschuldner, also Zustellung an zwei Drittschuldner? Natürlich weiß ich nicht genau, ob wirklich beide im Mietvertrag stehen, aber das dürfte hoffentlich nicht das Problem darstellen.

Vielen Dank im Voraus
und Gruß Anita
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Adelia
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#2

08.04.2014, 09:03

Wenn du nicht weißt, ob beide drin stehen, würde ich die zwei einzeln aufführen.

Vertretet ihr eine WEG?
Anita
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#3

08.04.2014, 09:41

Nein ganz normalen Gläubiger
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Adelia
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#4

08.04.2014, 09:45

Ok dann könnt ihr nur die Kaltmiete pfänden.
Anita
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#5

08.04.2014, 10:51

Ja, mehr geht nicht.

Den Anspruch kann ich doch so schreiben:

auf Pfändung der monatlichen Kaltmiete für die Wohnung ......... in ........
Anita
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#6

08.04.2014, 10:55

Sorry, noch mehr Fragen:

1. Wenn ich beide als Drittschuldner angebe, kann ich diese doch als Drittschuldner zu a) und b) angeben und mache das nich in zwei verschieden PÜ's??

2. Kann ich die Vorlage des Mietvertrages mit pfänden, damit ich die Zahlungen überprüfen kann?
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Adelia
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#7

08.04.2014, 11:05

Ne ne des ist ausreichend, wenn du einen PfÜb machst und eben zwei Drittschuldner aufnimmst.

Den Mietvertrag kannst du meines Erachtens mitpfänden. Sollte der Schuldner den Mietvertrag nicht rausrücken, zur Not einfach mal bei den Mietern anrufen und nachfragen, was für Miete sie derzeit zahlen.
Anita
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#8

08.04.2014, 11:06

Ok, vielen lieben Dank für die Infos! :thx
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