Lohnabtretung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Dark
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#11

25.06.2007, 17:25

Ja den verwenden wir öfter.
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Mr.Black
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#12

25.06.2007, 17:35

Also damit AGB Charakter... halte ich für bedenklich.

Eine Pfändung ist hier nicht notwendig, da der Schuldner der Ratenzahlungsvereinbarung in Folge der Abtretung gar nicht mehr der Inhaber des Lohnanspruches ist.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Dark
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#13

25.06.2007, 17:40

Danke für die Anregungen. Also ich würde jetzt dem Arbeitgeber eine Abschrift des Vergleiches zukommen lassen und diesem die Abtretung mitteilen.
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Mr.Black
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#14

25.06.2007, 17:42

Genau
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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#15

25.06.2007, 17:46

Super, vielen dank.
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