Kassenpfändung mit dem neuen Formular

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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HeikeLE
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#1

04.04.2014, 10:39

Hallo an alle,

ich möchte eine Kassenpfändung in einem Friseursalon vornehmen. Leider muss ich gestehen, dass ich sowas noch nie gemacht habe :oops: vor allem mit dem neuen Formular für die Zwangsvollstreckungsaufträge ergeben sich da für mich viele ?????? :-|

Für Unterstützung wäre ich sehr sehr dankbar :smile:
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Anahid
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#2

04.04.2014, 11:21

Es gibt keinen Formularzwang, außer für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Warum machst Du also nicht wie früher einen normalen Vollstreckungsauftrag?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

04.04.2014, 11:25

Haste eingentlich vollkommen recht. :smile: Danke

Eine Frage noch. Muss ich gleichzeitig einen Durchsuchungsbeschluss beantragen oder gehts auch ohne?
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#4

04.04.2014, 12:05

Für eine Kassenpfändung brauchst Du keinen Durchsuchungsbeschluss.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

04.04.2014, 12:18

Ok :thx :wink2
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