vzv + pfüb - gebühren?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bärchen

#11

25.06.2007, 12:03

Ich mache das hier auch so. Wenn VZV und Pfüb, dann lass ich die RA-Ko für das VZV stehen und nehme dann beim Pfüb keine RA-Ko mehr.
Gast

#12

25.06.2007, 14:58

mist. kann mir bitte noch jemand sagen, wo das steht, dass vzv und pfüb eine angelegenheit ist? mein chef glaubt mir nicht, dass man nur einmal gebühren kriegt, ich find aber mal wieder nix.
StineP

#13

25.06.2007, 15:41

Schau mal in § 19 RVG
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