ich fass mich kurz:
soll ein vzv machen und pfüb. hab das noch nie gemacht bzw is es schon ewig her. hab schon geguckt ob ich hier was find, hab aber jetzt nix gefunden. wie sieht es mit den gebühren aus? krieg ich für das vzv und den pfüb gebühren oder nur fürs vzv oder nur fürn pfüb? *blöd frag* ich weiß es nicht mehr
vzv + pfüb - gebühren?
- Curry
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Du bekommst eine 0,3 Gebühr nach 3309 VV RVG für VZV und PfÜB.
Wenn du aber in einer Angelegenheit beides machst, dann wird die Gebühr für das VZV auf den PfÜb angerechnet. Du bekommst die Gebühr also nur einmal.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- charly03
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Ist länger her, dass ich beides machen musste, aber bin der Meinung, die ZV-Gebühr fällt in diesem Falle nur für den PfüB an.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
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ok danke. das dacht ich mir und wo setzt ich die an? schon beim vzv oder dann erst beim pfüb? oder is das egal?
- charly03
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Meinte ich auch so..Curry hat geschrieben: Wenn du aber in einer Angelegenheit beides machst, dann wird die Gebühr für das VZV auf den PfÜb angerechnet. Du bekommst die Gebühr also nur einmal.
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Liebe Grüße, charly03
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- Curry
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Ich würd sie schon im VZV ansetzen, dann hat die Bank schon mal den genauen Pfändungsbetrag vorliegen.
Curry
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Kann mich da nur anschließen. Nur vorsichtig dann beim Pfüb, dass die Gebühr nicht nochmals angesetzt wird.