Kostenrechnung GV korrekt?
Verfasst: 31.03.2014, 17:51
Hey,
ich habe den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Sollte der Schuldner diese nicht abnehmen können, Haftbefehl zu beantragen und drei Auskünfte einzuholen.
Die Schuldnerin hat natürlich nicht gleich die Vermögenauskunft abgegeben und der GVZ hat Haftbefehl beantragt. Nach Erlass hat er ihr nun jetzt die Vermögenauskunft abnehmen können. Zwischendrin hat er die drei Auskünfte eingeholt. Jetzt hat der GVZ folgendes abgerechnet:
persönliche Zustellung KV 100 10,00 EUR
nicht erledigte Amtshandlung KV 604 15,00 EUR
Auskunftseinholung (3x) KV 440 39,00 EUR
Anfrage DRV und KBA, Auslagenpauschale
Das hat er bis zum Antrag des Haftbefehl abgerechnet.
Danach hat er den Haftbefehl erhalten und die Vermögensauskunft abgenommen. Jetzt habe ich noch einmal folgende Rechnung erhalten:
nicht erledigte Amtshandlung KV 604 15,00 EUR
Abnahme Vermögensauskunft 18,00 EUR
Wegegeld, Auslagen
Meine Fragen:
Die nicht erledigte Amtshandlung hätte er doch wenn dann nur einmal abrechnen dürfen. Da er jetzt die Vermögensauskunft abgenommen hat, hätte er doch die nicht erledigte Amtshandlung aus der Rechnung auf die Gebühr für die Abnahme jetzt anrechnen müssen oder?
Sollte meine Frage hier nicht im richtigen Forum sein, bitte ich, es zu verschieben. Dankeschön.
ich habe den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Sollte der Schuldner diese nicht abnehmen können, Haftbefehl zu beantragen und drei Auskünfte einzuholen.
Die Schuldnerin hat natürlich nicht gleich die Vermögenauskunft abgegeben und der GVZ hat Haftbefehl beantragt. Nach Erlass hat er ihr nun jetzt die Vermögenauskunft abnehmen können. Zwischendrin hat er die drei Auskünfte eingeholt. Jetzt hat der GVZ folgendes abgerechnet:
persönliche Zustellung KV 100 10,00 EUR
nicht erledigte Amtshandlung KV 604 15,00 EUR
Auskunftseinholung (3x) KV 440 39,00 EUR
Anfrage DRV und KBA, Auslagenpauschale
Das hat er bis zum Antrag des Haftbefehl abgerechnet.
Danach hat er den Haftbefehl erhalten und die Vermögensauskunft abgenommen. Jetzt habe ich noch einmal folgende Rechnung erhalten:
nicht erledigte Amtshandlung KV 604 15,00 EUR
Abnahme Vermögensauskunft 18,00 EUR
Wegegeld, Auslagen
Meine Fragen:
Die nicht erledigte Amtshandlung hätte er doch wenn dann nur einmal abrechnen dürfen. Da er jetzt die Vermögensauskunft abgenommen hat, hätte er doch die nicht erledigte Amtshandlung aus der Rechnung auf die Gebühr für die Abnahme jetzt anrechnen müssen oder?
Sollte meine Frage hier nicht im richtigen Forum sein, bitte ich, es zu verschieben. Dankeschön.