Kostenrechnung GV korrekt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adelia
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#1

31.03.2014, 17:51

Hey,

ich habe den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Sollte der Schuldner diese nicht abnehmen können, Haftbefehl zu beantragen und drei Auskünfte einzuholen.

Die Schuldnerin hat natürlich nicht gleich die Vermögenauskunft abgegeben und der GVZ hat Haftbefehl beantragt. Nach Erlass hat er ihr nun jetzt die Vermögenauskunft abnehmen können. Zwischendrin hat er die drei Auskünfte eingeholt. Jetzt hat der GVZ folgendes abgerechnet:

persönliche Zustellung KV 100 10,00 EUR
nicht erledigte Amtshandlung KV 604 15,00 EUR
Auskunftseinholung (3x) KV 440 39,00 EUR
Anfrage DRV und KBA, Auslagenpauschale

Das hat er bis zum Antrag des Haftbefehl abgerechnet.

Danach hat er den Haftbefehl erhalten und die Vermögensauskunft abgenommen. Jetzt habe ich noch einmal folgende Rechnung erhalten:

nicht erledigte Amtshandlung KV 604 15,00 EUR
Abnahme Vermögensauskunft 18,00 EUR
Wegegeld, Auslagen

Meine Fragen:

Die nicht erledigte Amtshandlung hätte er doch wenn dann nur einmal abrechnen dürfen. Da er jetzt die Vermögensauskunft abgenommen hat, hätte er doch die nicht erledigte Amtshandlung aus der Rechnung auf die Gebühr für die Abnahme jetzt anrechnen müssen oder?

Sollte meine Frage hier nicht im richtigen Forum sein, bitte ich, es zu verschieben. Dankeschön.
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Adelia
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#2

01.04.2014, 09:41

Schieb....
silvester
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#3

02.04.2014, 11:17

Die letzte Kostenrechnung des GV ist m.E. richtig.
Der Schuldner hat die VA geleistet, ohne zuvor tatsächlich verhaftet worden zu sein. Daher die nicht erledigte Amtshandlung (KV 604-270). Für die VA (KV 260) selbst ist nur noch der Rest (KV 260 minus bereits erhobener KV 604-260) erhoben worden.
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#4

02.04.2014, 11:46

Ah stimmt, die Abnahme der VA kostet ja jetzt 33,00 EUR - bereits 15,00 EUR gezahlt = 18,00 EUR

Ok :thx Dann werde ich die Rechnung gleich mal anweisen.
Buzzlegum
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#5

16.07.2014, 10:09

Hallo,

wir haben eine Horror-Rechnung einer Gerichtsvollzieherin bekommen, weiß jemand, warum sie mehrmals abrechnet? Das treibt die Kosten ja enorm in die Höhe... :cry:

2 x persönliche Zustellung, KV 100 - 20 €
4 x nicht erledigte Amtshandlung KV 604 zu KV 205, 260 - 60 €
2 x Auskunftseinholung KV 440 - 52 €
2 x Wegegeld KV 711 - 6,50 €
2 x Entgelt Zustellung KV 701 - 6,90 €
Anfrage DRV 20,40 €
Auslagenpauschale KV 716 20,20 €
Gesamt macht das einen Betrag von 186,00 € !

Rechnerisch mag ja alles stimmen (außer Auslagenpauschale, die dürfte pro Auftrag doch nur 10 € betragen), aber warum die zig-fache Abrechnung?

Ich bitte euch um Hilfe! Danke im Voraus!
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#6

16.07.2014, 10:12

Mit was war denn die GVin beauftragt :?:
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#7

16.07.2014, 10:13

Nachdem keiner weiß, was ihr beantragt habt und welche Aufträge durch die Gerichtsvollzieherin ausgeführt wurden, wird eine Antwort sicher schwierig. :wink:
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#8

16.07.2014, 10:21

Entschuldigung, wo hab ich nur meinen Kopf!

ZV = Pfädung, ggf. Austauschpfändung
Übersendung Pfändungsprotokoll

VA = sofortige VA, bei Widerspruch des Schuldners Termin zur Abgabe der VA

Vermögensauskünfte bei Dritten = Über Arbeitgeber und über Bestehen eines Kontos

Haftbefehl.

Ich hoffe, dass ihr damit was anfangen könnt :D
sanvic
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#9

16.07.2014, 10:25

auf den ersten Blick: sieht nach Gesamtschuldnern aus?!?
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#10

16.07.2014, 10:37

Ja, ein Ehepaar! Werden die Kosten somit zu Recht doppelt berechnet? :shock: Ojeee
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