Auftrag Verhaftung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Regina
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#1

27.03.2014, 12:14

Ich habe einen Haftbefehl (allerdings schon vom 26.11.2013) gegen einen Schuldner wegen Erzwingung der Vermögensauskunft vorliegen und möchte jetzt den Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragen.
Kann mir jemand sagen, welche Kosten entstehen und vor allem welche Kosten der Inhaftierung selbst.
Kann ich diesbezüglich für unsere Mandantin Prozesskostenhilfe beantragen?
Wäre ganz glücklich, wenn sich da jemand auskennt und mir helfen kann. :thx
supibaerchi
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#2

27.03.2014, 12:16

Du selbst bekommst keine Gebühren mehr, aber GVZ-Kosten entstehen natürlich.
Liebe Grüße
Bärchi
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Frau Cindy
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#3

27.03.2014, 12:30

Hattet ihr bereits vorher schon für die Vermögensauskunft PKH beantragt? Dann dürfte diese mE so lange gelten, bis die VA auch abgegeben wurde. Aber da ihr selbst für die Verhaftung keine Gebühren mehr erhaltet, dürfte sich die PKH nur auf die GV-Kosten erstrecken.

Mit Haftkosten kenne ich mich nicht aus, bislang hat noch jeder meiner Schuldner lieber die VA abgegeben.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Regina
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#4

27.03.2014, 13:00

Danke Euch vielmals :D
Danine
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#5

27.03.2014, 16:56

Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir helfen. Was heißt das eigentlich für mich, wenn die Schuldnerauskunft ergeben hat, dass gegen den Schuldner Haftbefehle vorliegen?? Also ich habe hier eine Auskunft, da stehen drei Aktenzeichen zu HB, letzte von Februar '13. Die HB's scheinen ja nicht ausgeführt worden zu sein. Die EV hat der Schuldner aber auch noch nicht abgegeben. Irgendwie stecke ich jetzt fest.

Vielen Dank vorab.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#6

27.03.2014, 18:55

Ich könnte mir vorstellen, dass dein Schuldner hier Raten bezahlt um der Abgabe des Vermögensverzeichnisses zu entgehen. Ist für mich die einzige logische Erklärung. Ich würde hier einen Pfändungs- und Verhaftungsauftrag machen (oder nur einen Verhaftungsauftrag) - je nach dem, wie weit ihr schon seit in der Vollstreckung. Evtl. habt ihr Glück und er zahlt bei euch auch Raten.
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den du in der Hand hast.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Danine
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#7

28.03.2014, 10:28

Danke für die Idee
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