Ich habe einen Haftbefehl (allerdings schon vom 26.11.2013) gegen einen Schuldner wegen Erzwingung der Vermögensauskunft vorliegen und möchte jetzt den Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragen.
Kann mir jemand sagen, welche Kosten entstehen und vor allem welche Kosten der Inhaftierung selbst.
Kann ich diesbezüglich für unsere Mandantin Prozesskostenhilfe beantragen?
Wäre ganz glücklich, wenn sich da jemand auskennt und mir helfen kann.
Auftrag Verhaftung
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Du selbst bekommst keine Gebühren mehr, aber GVZ-Kosten entstehen natürlich.
Liebe Grüße
Bärchi
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Hattet ihr bereits vorher schon für die Vermögensauskunft PKH beantragt? Dann dürfte diese mE so lange gelten, bis die VA auch abgegeben wurde. Aber da ihr selbst für die Verhaftung keine Gebühren mehr erhaltet, dürfte sich die PKH nur auf die GV-Kosten erstrecken.
Mit Haftkosten kenne ich mich nicht aus, bislang hat noch jeder meiner Schuldner lieber die VA abgegeben.
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Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Hallo zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir helfen. Was heißt das eigentlich für mich, wenn die Schuldnerauskunft ergeben hat, dass gegen den Schuldner Haftbefehle vorliegen?? Also ich habe hier eine Auskunft, da stehen drei Aktenzeichen zu HB, letzte von Februar '13. Die HB's scheinen ja nicht ausgeführt worden zu sein. Die EV hat der Schuldner aber auch noch nicht abgegeben. Irgendwie stecke ich jetzt fest.
Vielen Dank vorab.
vielleicht könnt Ihr mir helfen. Was heißt das eigentlich für mich, wenn die Schuldnerauskunft ergeben hat, dass gegen den Schuldner Haftbefehle vorliegen?? Also ich habe hier eine Auskunft, da stehen drei Aktenzeichen zu HB, letzte von Februar '13. Die HB's scheinen ja nicht ausgeführt worden zu sein. Die EV hat der Schuldner aber auch noch nicht abgegeben. Irgendwie stecke ich jetzt fest.
Vielen Dank vorab.
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Ich könnte mir vorstellen, dass dein Schuldner hier Raten bezahlt um der Abgabe des Vermögensverzeichnisses zu entgehen. Ist für mich die einzige logische Erklärung. Ich würde hier einen Pfändungs- und Verhaftungsauftrag machen (oder nur einen Verhaftungsauftrag) - je nach dem, wie weit ihr schon seit in der Vollstreckung. Evtl. habt ihr Glück und er zahlt bei euch auch Raten.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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