unwirksames Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sprengmann
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#1

27.03.2014, 11:10

Hallo,
Ich brauche eine kurze Bestätigung für meine Denkschrauben :?
Wir sind zur Abwechslung mal auf Schuldnerseite.
Vorläufiges Zahlungsverbot - Pfändung einer Beitragserstattung - ist an Drittschuldner zugestellt worden. Dieser hat einen Tag nach Zustellung trotzdem an Schuldner gezahlt.
Der entsprechende PfÜB ist nicht innerhalb der Monatsfrist zugestellt worden, so dass die Vorpfändung wirkungslos bleibt.
Wenn meine Schrauben jetzt richtig drehen, bedeutet das doch, dass die Auszahlung an den Schuldner im nachhinein wirksam erfolgt ist und somit die Zahlung an den Schuldner durch den Drittschuldnern nicht zurückverlangt werden kann ???
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#2

27.03.2014, 11:17

Ja, so würde ich das auch sehen. Der Gläubiger hat den Rang verloren und selbst wenn es nicht so wäre, müsste sich der Drittschuldner selbst den Fehler zugestehen und nicht zurückfordern.
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Sprengmann
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#3

27.03.2014, 11:25

Zurückgefordert wird allerdings vom Drittschuldner.
Aber jetzt kann die Rückforderung erfolgreich zurückgewiesen werden. :huepf
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#4

27.03.2014, 14:19

Wenn der DS auszahlt obwohl er nicht darf, ist es sein Problem.

Aber ich gebe dir recht, dass er gar keinen Anspruch mehr hat, da der PfüB nicht rechtzeitig zugestellt wurde....
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