Schuldner macht falsche Angaben - was kann ich ihm androhen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jacare
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#1

26.03.2014, 11:56

Der GV übersendet mir den Pfüb zurück wo drinsteht: 1 unterhaltspflichtige Person. Dann ruft mich der Drittschuldner an und sagt, der Schuldner hat mitgeteilt, er habe 2 unterhaltspflichtige Personen ............

Ich bin nicht sicher, ob ich jetzt den Schuldner oder den Drittschuldner zur korrekten Auskunftserteilung auffordern soll und vor allem wie ich Druck machen kann. Einer von den beiden soll auf jedenfall einen Nachweis für die Unterhaltspflicht vorlegen.

Da das eine persönliche Auskunft ist, gehe ich davon aus, dass ich den Schuldner anschreiben muss - was mein ihr? vielen Dank schon mal
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niva
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#2

26.03.2014, 12:07

genau, Schuldner anschreiben.

§ 836 III ZPO
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AliceImWunderland
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#3

26.03.2014, 13:28

Gibt es ein Vermögensverzeichnis? Wenn ja, was steht denn da bez. unterhaltspflichtigen Personen?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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