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Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 26.03.2014, 10:47
von Lillymaus
Liebe Kolleginnen,

wir haben ZV Auftrag rausgeschickt kombiniert mit Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft.

Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wurde vom GV bestimmt auf den 25.2.

Bei diesem Termin allerdings wurde keine Auskunft erteilt vom Schuldner, da mit dem GV wohl eine gütliche Erledigung vereinbart wurde (monatliche Ratenzahlung).

Rechne ich die Gebühr dennoch ab (also die für die Vermögensauskunft)?

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 26.03.2014, 10:52
von Tigerle
DA ein Termin bestimmt wurde, würde ich auch die Gebühr abrechnen.

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 26.03.2014, 10:54
von Lillymaus
:thx

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 26.03.2014, 12:50
von Nicole1973
Hallo, habe auch so ein ähnliches Problem:

Was, wenn kein Termin bestimmt wurde?

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 26.03.2014, 12:56
von Kanzlei Gern
Also bei unseren Anträgen macht das jeder GVZ anders.

KA warum.

Viele Grüße

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 26.03.2014, 12:58
von Tigerle
Nicole1973 hat geschrieben:Hallo, habe auch so ein ähnliches Problem:

Was, wenn kein Termin bestimmt wurde?
Hat der GV aufgrund Eures ZV-Auftrages die gütliche Einigung herbeigeführt oder aufgrund des VA-Antrages?

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 28.03.2014, 09:19
von Nicole1973
Es wurden Teilzahlungen vollstreckt und kommentarlos an uns weitergeleitet

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 28.03.2014, 09:33
von sansibar
Dann gab´s ja keine VA, weil die Voraussetzungen nicht vorlagen, also keine GEbühr

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 21.07.2014, 10:10
von weneste
Hallo ihr Lieben,

habe auch gerade so einen Fall.
VA-Termin bestimmt.
GV schließt Ratenzahlung mit Schuldner ab.
Bekomm ich jetzt noch eine zusätzliche 0,3 Geb. nach 3309 für die Ratenzahlung? (für die VA würde ich eine berechnen, da ja Termin schon bestimmt war)

Danke & viele Grüße

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 21.07.2014, 11:10
von Tigerle
weneste hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,

habe auch gerade so einen Fall.
VA-Termin bestimmt.
GV schließt Ratenzahlung mit Schuldner ab.
Bekomm ich jetzt noch eine zusätzliche 0,3 Geb. nach 3309 für die Ratenzahlung? (für die VA würde ich eine berechnen, da ja Termin schon bestimmt war)

Danke & viele Grüße
Ich würde sagen für die Ratenzahlung fällt keine zusätzliche Gebühr an, das fällt unter die gütliche Einigung.