Liebe Kolleginnen,
wir haben ZV Auftrag rausgeschickt kombiniert mit Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft.
Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wurde vom GV bestimmt auf den 25.2.
Bei diesem Termin allerdings wurde keine Auskunft erteilt vom Schuldner, da mit dem GV wohl eine gütliche Erledigung vereinbart wurde (monatliche Ratenzahlung).
Rechne ich die Gebühr dennoch ab (also die für die Vermögensauskunft)?
Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)
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Hallo, habe auch so ein ähnliches Problem:
Was, wenn kein Termin bestimmt wurde?
Was, wenn kein Termin bestimmt wurde?
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Also bei unseren Anträgen macht das jeder GVZ anders.
KA warum.
Viele Grüße
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- Tigerle
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Hat der GV aufgrund Eures ZV-Auftrages die gütliche Einigung herbeigeführt oder aufgrund des VA-Antrages?Nicole1973 hat geschrieben:Hallo, habe auch so ein ähnliches Problem:
Was, wenn kein Termin bestimmt wurde?
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Es wurden Teilzahlungen vollstreckt und kommentarlos an uns weitergeleitet
- weneste
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Hallo ihr Lieben,
habe auch gerade so einen Fall.
VA-Termin bestimmt.
GV schließt Ratenzahlung mit Schuldner ab.
Bekomm ich jetzt noch eine zusätzliche 0,3 Geb. nach 3309 für die Ratenzahlung? (für die VA würde ich eine berechnen, da ja Termin schon bestimmt war)
Danke & viele Grüße
habe auch gerade so einen Fall.
VA-Termin bestimmt.
GV schließt Ratenzahlung mit Schuldner ab.
Bekomm ich jetzt noch eine zusätzliche 0,3 Geb. nach 3309 für die Ratenzahlung? (für die VA würde ich eine berechnen, da ja Termin schon bestimmt war)
Danke & viele Grüße
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
- Tigerle
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Ich würde sagen für die Ratenzahlung fällt keine zusätzliche Gebühr an, das fällt unter die gütliche Einigung.weneste hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
habe auch gerade so einen Fall.
VA-Termin bestimmt.
GV schließt Ratenzahlung mit Schuldner ab.
Bekomm ich jetzt noch eine zusätzliche 0,3 Geb. nach 3309 für die Ratenzahlung? (für die VA würde ich eine berechnen, da ja Termin schon bestimmt war)
Danke & viele Grüße