Darf man pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Daisy

#1

24.03.2014, 16:55

Hallo. Ich habe da mal wieder eine Frage.

Wir vollstrecken in eigener Sache. Nun haben wir wieder ein neues Vermögenverzeichnis. Der Schuldner hat einen kleinen Job und bekommt Sozialleistungen. Alles zusammen liegt er unterhalt der Pfändungsfreigrenze. Nun wollen wir, gerade um ihn ein bisschen zu "ärgern", damit er wenigsten evtl. Ratenzahlungen leistet, einen Pfändungsversuch beim Arbeitgeber starten. Nun die Frage, darf man das, obwohl man von vornherein weiß, dass die Pfändung aussichtslos ist? Oder wäre es egal, weil es ja sowieso in eigener Sache ist?

Und wenn es möglich ist, dann muss ich doch die Zusammenrechnung der Einnahmen machen, oder?
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Anahid
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#2

24.03.2014, 17:42

Welche Zusammenrechnung denn Daisy? Die Sozialleistungen dürften wahrscheinlich unpfändbar sein und dann hast Du nix zum zusammenrechnen.

Und ehrlich: Warum willst Du der Kanzlei noch mehr "sinnlose" Kosten bescheren? Wenn der mit beidem zusammen eh unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist das also wirklich reine Schikane. Mit welchem Ziel? Dass der Schuldner ggf. diese Nebentätigkeit auch noch verliert und dann eben höhere Sozialleistungen bekommt (die der Steuerzahler, also Du und ich [und die restliche arbeitende Bevölkerung] zahlen)?

Ich ärger mich ja auch z.T. über nicht zahlende Mandanten. Aber das was Ihr da vorhabt ist, sorry für den Ausdruck, Schwachsinn.
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Daisy

#3

24.03.2014, 20:04

Mein Chef ist von dieser "Methode" sehr überzeugt, da schon so machner eingeknickt ist, und dann (immerhin) eine kleine Ratenzahlung angeboten hat. Und nun habe ich diese Akte zum Pfänden auf dem Tisch ... :oops:
Jupp03/11

#4

24.03.2014, 20:14

Daisy hat geschrieben:Mein Chef ist von dieser "Methode" sehr überzeugt, da schon so machner eingeknickt ist, und dann (immerhin) eine kleine Ratenzahlung angeboten hat. Und nun habe ich diese Akte zum Pfänden auf dem Tisch ... :oops:
dann los damit.
Das Thema Steuerzahler, welches genannt wurde, liegt neben der Sache. Wenn jemand meint, zu viel Steuern zu zahlen, soll er in die Politik gehen oder zumindest zur Wahl und könnte es dann ändern.
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#5

25.03.2014, 09:08

Jupp03/11 hat geschrieben:Das Thema Steuerzahler, welches genannt wurde, liegt neben der Sache. Wenn jemand meint, zu viel Steuern zu zahlen, soll er in die Politik gehen oder zumindest zur Wahl und könnte es dann ändern.
Dass ich zuviele Steuern zahlen muss, war nicht meine Aussage. Wo immer Du das herausgelesen hast, weiß ich nicht. Ich habe lediglich mitgeteilt, dass ich es nicht in Ordnung finde, dass durch solche (meiner Meinung nach unnötigen) Aktionen, bei denen von vorneherein ja klar ist, dass damit kein Cent zu holen ist, der Schuldner ggf. seine Nebentätigkeit (die ja auf seine Sozialhilfe angerechnet wird) verliert und damit dann halt höhere Sozialhilfe erhält, was der Allgemeinheit zur Last fällt. An dieser Tatsache, dass Sozialhilfe nunmal von der Allgemeinheit zu zahlen ist, ändert es auch nichts, wenn ich in die Politik gehen würde.

Und zur Wahl geh ich übrigens auch.

Mein Kommentar mag vielleicht teilweise neben der Sache gewesen sein, ich weiß nur nicht, wo Deiner zur Sache irgendwas aussagt.

@Daisy: Wenn der Chef das so will, dann mach es.
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#6

25.03.2014, 09:12

darf man das, obwohl man von vornherein weiß, dass die Pfändung aussichtslos ist?
Die Frage ist auch, ob der Schuldner die Kosten für diese sinnlose ZV-Maßnahme tragen muss.
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Morgenmuffel
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#7

25.03.2014, 09:53

@Daisy: Bei solchen Sachen machen wir keine ZV-Maßnahmen, schreiben aber den Schuldner oftmals an und fragen nach Ratenzahlung. Wir drohen dann zwar mit ZV-Maßnahmen, aber mehr deshalb, weil wir hoffen, dass dann Zahlungen erfolgen. Hatte jetzt zufällig eine Sache, da hatte der Schuldner bei Facebook seinen Arbeitgeber genannt. Uns war aber bekannt, dass dort nicht viel bezahlt wird und eine Pfändung keinen Sinn macht. Wir haben den Schuldner angeschrieben unter Androhung weiterer ZV-Maßnahmen und er hat dann die komplette Restforderung auf einmal bezahlt.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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#8

25.03.2014, 09:53

Also ich würde den Chef in diese Situation ja mal fragen, ob er denn noch mehr Geld "hinterher schmeißen" will...
Ganz ehrlich, wenn eine Pfändung von vorn herein so sinnlos ist, dann lässt man sie besser. Und samsara hat völlig recht, ich denke nicht, dass der Schuldner diese ZV-Kosten tragen muss. Heißt ja schließlich "notwendige" Kosten der ZV...
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#9

25.03.2014, 10:21

Und im Zweifelsfall erlässt der Rechtspfleger den Pfänder noch nicht einmal :pfeif
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
samsara
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#10

25.03.2014, 10:50

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Und im Zweifelsfall erlässt der Rechtspfleger den Pfänder noch nicht einmal :pfeif
Der Rechtspfleger weiß doch gar nicht, wieviel der Schuldner verdient.
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