PfÜb ALG II

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#11

25.06.2007, 14:18

Also, wenn ich keine anderen Möglichkeiten hab, dann pfände ich auch das ALG II. Allein wegen dem Auskunftsanspruch. Aus dem Bewilligungsbescheid kann man dann oft auch aktuelle Bankverbindung, Vermieter usw. ersehen.
Hilft oft weiter!!!
Gast

#12

25.06.2007, 17:59

Das ist ein guter Tipp
Gast

#13

25.06.2007, 18:00

whataboutme hat geschrieben:Es geht vorliegend nicht mal darum, dass er AL II bezieht, sondern dass grundsätzlich Sozialleistungen nicht pfändbar sind. Also erspar dem Mandanten die unnötigen Kosten ;)
Es geht um unsere Honare. Der Mandant sit der RA selbst.
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Mr.Black
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#14

25.06.2007, 18:27

Das bringt nichts, abgesehen eventuell von den besagten Auskünften, wenn diese für Euch von (Geld)wert sind.

Was brächte eine Anzeige bei der ARGE selbst wenn diese Erfolg hat? Die ALG II Leistungen würden gekürzt da das Vermögen der Partnerin berücksichtigt würde, im Ergebnis bekommt der Schuldner weniger Geld.. ihr habt davon nichts.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Gina

#15

25.06.2007, 19:11

Doch, die Genugtuung ;-)

Und einer weniger, der unberechtigt unsere Kassen in Anspruch nimmt. Nützt nur dem Rechtsanwalt nix, dessen Kosten nicht gezahlt sind... :roll:
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Pepsi
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#16

25.06.2007, 19:14

@Bini: das ist ein guter Tip, aber Vermieter steht doch im Bescheid net
Solveig hat geschrieben:Auch, wenn ich weiß, dass der die ARGE bescheisst? Denn er lebt in einer Bedarfgemeinschaft und seine Lebenspartnerin hat ein Haus.
was isn das für eine Lebenspartnerin? verheiratet?
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#17

25.06.2007, 19:18

Geht auch die ARGE von einer Bedarfsgemeinschaft aus oder ist das Deine Wertung?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Gast

#18

26.06.2007, 18:40

Wir wissen, dass er in der Strasse meiner Freundin mit seiner Partnerin ein Haus bewohnt. Er ist aber nicht im Grundbuch eingetragen, das habe ich schon überprüft. Also Fazit = Lebenspartnerin ist eingetragen. Das können wir aber nicht ersehen. Am Klingelschild stehen aber beide Namen dran. Auch am Briefkasten. Aber das war alles noch vor meiner Zeit, ich darf nur die ZV machen. Fazit wir setzen mal wieder 2.000,00 € in den Sand. Leider!!!

Ob die ARGE von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, weiß ich nicht. Aber so nach dem Erzählen her, ist er ein Typ, der das auch nicht angibt.
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#19

26.06.2007, 19:09

@ Solveig: Dein Fazit = Lebenspartnerin ist eingetragen verstehe ich nicht so ganz. Und wenn beide dort ganz schnöde nur Miete wohnen?? Hast Du denn den ALG II-Bescheid überhaupt mal gesehen? Dann müßten ja beide drinstehen. Hier ist es durchaus üblich, daß Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird, der steht dann auch mit drauf.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Gast

#20

27.06.2007, 11:01

Pepsi hat geschrieben:@Bini: das ist ein guter Tip, aber Vermieter steht doch im Bescheid net
Doch, wenn der Vermieter die Unterkunftskosten direkt ausgezahlt bekommt! :wink:
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