Hallöchen, ich hab da mal wieder ne Frage und mein Kopf stellt sich einfach doof.
Ich habe einen Schuldner, der im IT Fachbereich sein Geld verdient. Er ist selbstständig. Ich soll nun bei ihm Pfänden, hab aber keinen Schimmer so richtig, wie ich das anstelle. Gehalt oder Einkommen kann ich doch nicht in dem Sinne pfänden, weil die Auftraggeber ja nicht seine Arbeitgeber sind. Oder ist es doch so einfach?
Wenn es nicht der Anspruch an Arbeitgeber ist, wo muss ich dann mein Kreuzchen im PfÜB setzen? Bei Sonstiges?
Ich bin dankbar über jede Hilfe!
Pfändung bei Selbstständigen
- Liesel
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Was willst du denn pfänden? Hast du Auftraggeber?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Ja, ich habe zwei Auftraggeber, die seine Dienste für IT-Administration in Anspruch genommen haben.
Sein Konto sowieso, aber es geht mir hauptsächlich um die beiden Firmen, die ihn beauftragt hatten.
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- Liesel
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....auf Zahlung der Ansprüche aus Werk- bzw. Dienstleistungsverträge aller Art
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Diesen Fall habe ich auch. Laut VA hat der Schuldner keine Anstellung, kein Fahrzeug, kein Konto ...
Er verdient als selbstständiger Finanzfachmann ca. 1.000,00 € monatlich. Die Pfändungsgrenze liegt knapp darüber.
Sieht hier jemand eine Chance?
Gruß Sveta
Er verdient als selbstständiger Finanzfachmann ca. 1.000,00 € monatlich. Die Pfändungsgrenze liegt knapp darüber.
Sieht hier jemand eine Chance?
Gruß Sveta
Frage zum generellen Prozedere:
In dieser Vollstreckungssache habe ich ZV-Auftrag beim GV gestellt. Vom GV erhalte ich nun die bereits in anderer Sache abgegebene VA.
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass ein Vollstreckungsversuch unternommen, aber erfolglos war?
Für kurze Hilfe wäre ich dankbar.
Sveta
In dieser Vollstreckungssache habe ich ZV-Auftrag beim GV gestellt. Vom GV erhalte ich nun die bereits in anderer Sache abgegebene VA.
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass ein Vollstreckungsversuch unternommen, aber erfolglos war?
Für kurze Hilfe wäre ich dankbar.
Sveta
Ist ein Antrag auf Pfändung und Vermögensauskunft gestellt -- NEIN:
Ist ein Antrag auf Pfändung und, soweit dieser erfolglos verläuft oder der Schuldner mehrfach nicht angetroffenen wurde, die Abnahme der Vermögensauskunft - JA.
Ist nur die Vermögensauskunft beantragt - NEIN.
Ist ein Antrag auf Pfändung und, soweit dieser erfolglos verläuft oder der Schuldner mehrfach nicht angetroffenen wurde, die Abnahme der Vermögensauskunft - JA.
Ist nur die Vermögensauskunft beantragt - NEIN.
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 10
- Registriert: 15.08.2016, 16:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hallo, wo trage ich das in dem PfÜB-Formular ein, dass ich den Werklohn pfände? Ist das Punkt "G"?
Vielen Dank im Voraus!
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