Pfändung einer beweglichen Sache ???
Verfasst: 18.03.2014, 19:54
Hallo meine Freund,
heute brauche ich mal wieder Eure Hilfe im Zwangsvollstreckungsrecht.
Wir wurden beauftragt, bei einem Schuldner eine körperliche Sache zu pfänden. Ich weiß allerdings nicht mehr ob ich für die Pfändung eines Bildes/ Gemälde auch noch einen PfÜB beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen muss? Oder reicht es aus, wenn ich einen ZVA zur Herausgabe beweglicher Sachen gem. § 883 Abs. 1 ZPO beim zuständigen OVG stelle?
Ich bedanke mich für Eure Hilfe. Kuss
heute brauche ich mal wieder Eure Hilfe im Zwangsvollstreckungsrecht.
Wir wurden beauftragt, bei einem Schuldner eine körperliche Sache zu pfänden. Ich weiß allerdings nicht mehr ob ich für die Pfändung eines Bildes/ Gemälde auch noch einen PfÜB beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen muss? Oder reicht es aus, wenn ich einen ZVA zur Herausgabe beweglicher Sachen gem. § 883 Abs. 1 ZPO beim zuständigen OVG stelle?
Ich bedanke mich für Eure Hilfe. Kuss