PfÜb Rente

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adelia
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#1

18.03.2014, 15:20

Hey,

ich habe einen Schuldner, der jetzt 67 geworden ist.

Leider habe ich jedoch keine Vermögensauskunft von ihm und werde wahrscheinlich auch so schnell keine von ihm bekommen.

Kann ich hier jetzt eigentlich auch einen PfÜb bezüglich der Altersrente und als Drittschuldner die Deutsche Rentenversicherung Bund angeben oder ist hier der Drittschuldner zu ungenau?
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Anahid
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#2

18.03.2014, 15:30

Wenn es denn die DRB ist, dann kannst Du die angeben. Zuständig sollte ja die sein, die für den Wohnort des Schuldners zuständig ist. Probieren kannst Du das. Weißt Du denn, was der beruflich gemacht hat? Wenn der z.B. Beamter war, hat die DRB nix mit dem zu tun.
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Adelia
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#3

18.03.2014, 15:34

Nein ich weiß leider gar nichts über ihn, außer das er jetzt in eine altersgerechte Wohnung gezogen ist - jedoch weiß ich leider auch nicht wo hin.
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Geniesserin
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#4

18.03.2014, 15:39

Dann wäre mir ein Versuch mit der DRB etwas zu riskant.
Warum bekommst Du keine VA von ihm? Hat er sich nicht umgemeldet? Und woher weißt Du das von der Rente oder vermutest Du das wegen seines Alters?
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#5

18.03.2014, 15:40

Wenn du gar keinen Anhaltspunkt hast, als was er gearbeitet hat, würde ich die Auskünfte abwarten. Meine Mama hat z.B. bis zuletzt im Büro gearbeitet. Gelernt hat sie jedoch Vermesser im Kalibergwerk. Sie bekommt ihre Rente also nicht um die DRV Bund, sonder über die Knappschaft.
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die Vernunft das Ruder und
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(Türkisches Sprichwort)


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#6

18.03.2014, 15:42

Ja er hat sich nicht umgemeldet. Letzte Auskunft ist vom 20.02. von der Mandantin, eine neue Auskunftsanfrage, wird daher wahrscheinlich das gleiche Ergebnis bringen. Mit der Rente vermute ich es eher aufgrund des Alters.
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#7

19.03.2014, 08:34

Wie hoch ist denn die Forderung?
Sonst würde ich an einen ZV-Auftrag an der letzten bekannten Anschrift und Einholung von EMA und dann Auskünfte denken. Wenn er natürlich eher selbstständig tätig ist, ist er vielleicht noch nicht in Rente oder - wie elise schrieb - bekommt keine von der DRV, aus welchen Gründen auch immer.
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#8

19.03.2014, 08:55

Ja mit dem Vollstreckungsauftrag unter der Anschrift ist so eine Sache. Wir haben den Schuldner unter der Anschrift geräumt und laut einem anderen Gerichtsvollzieher hier im Ort ist ein Vollstreckungsauftrag dann nicht zulässig. Dagegen haben wir aber gestern Erinnerung eingelegt.

Die Forderung beläuft sich derzeit auf rund 6.400,00 EUR. Wir haben jedoch gestern entschieden, dass wir die Akte doch mal noch ein bis zwei Monate liegen lassen und dann einfach noch einmal eine neue EMA machen.
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tweetyS
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#9

19.03.2014, 12:41

Wenn der Schuldner sich woanders neu anmeldet, bekommt das vorige Einwohnermeldeamt Rückmeldung. Dann könnt ihr also nochmal unter der alten Anschrift nachfragen.

Und auch beachten: Es gibt ja nicht nur die Deutsche Rentenvers. Bund, sondern auch die früheren Landesversicherunganstalten (jetzt z. B. Deutsche Rentenversicherung Baden-W.). Da wurde ein Unterschied gemacht, ob es sich um Arbeiter oder Angestellte handelte.
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#10

19.03.2014, 13:39

Danke für die Info tweetyS. Da ich noch nicht mal einen Rentenschein erhalten habe (noch zu jung) kenne ich mich damit auch überhaupt nicht aus.
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