Liebes Forum,
die Gegenseite hat gegen ein VU Einspruch eingelegt und die Einstellung gegen Sicherheitsleistung beantragt. Ich habe nun nicht sofort nach Erhalt des Versäumnisurteils vollstreckt. Macht es jetzt nicht Sinn, abzuwarten, ob die Gegenseite ihre Einstellung gegen Sicherheitsleistung bekommt? Ich kann doch dann immer noch vollstrecken und hätte dann, nachdem der Schuldner die Sicherheit geleistet hat, doch meinen Anspruch viel besser gesichert. Außerdem spare ich doch Vollstreckungskosten. Und noch eine Frage beschäftigt mich: Die hinterlegte Sicherheitsleistung kann doch im Falle der Insolvenz des Schuldners nicht zur Masse gezogen werden. Oder? Vollstreckte Beträge aber rückwirkend. Da fahre ich doch mit der hinterlegten Sicherheitsleistung viel besser?
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VU nach Einspruch Sicherheitsleistung
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Wenn mit der Vollstreckung zugewartet wird geht ggf. der Rang verloren.
Es könnte ja auch sein, dass die ZV ohne SHL eingestellt wird.
S. Geiselmann
Es könnte ja auch sein, dass die ZV ohne SHL eingestellt wird.
S. Geiselmann