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Taschenpfändung an einem anderen Ort mit Polizei

Verfasst: 18.03.2014, 09:08
von Gabriele
Habe einen Fall, wo Zwangsversteigerung anberaumt ist und der Schuldner mitbieten wird. Dabei hat er einen Scheck für das Mindestgebot. Wir wollen den Scheck durch den GV wegnehmen lassen. Kann man in so einem Fall vorsorglich schon Polizeischutz mitnehmen? Hat jemand Erfahrungen mit so einer Vorgehensweise?

Re: Taschenpfändung an einem anderen Ort mit Polizei

Verfasst: 18.03.2014, 18:08
von Geiselmann
Hallo,

zu dem Thema fällt mir untenstehende Entscheidung ein. Also im Versteigerungstermin sehe ich Probleme

BVerfG, Beschluss vom 8.3.2012, 2 BvR 2537/11

S. Geiselmann