Bruttolohn vollstreckt, Krankenkasse gibt keine Auskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Steffi81
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#1

17.03.2014, 13:18

Hallo,

und noch eine Sache hinterher...wir haben erfolgreich den Bruttolohn beim AG vollstreckt. Laut Aussage vom GVZ habe ich mich mit Finanzamt und Krankenkasse in Verbindung gesetzt um die jeweils abzuführenden Beträge zu erhalten. Denn, bei Vollstreckung des Bruttolohns gehen die Pflichten des Arbeitgebers auf die Kanzlei über.

Das Finanzamt hat keine Probleme gemacht und sogleich den Betrag der zu entrichtenden Steuer etc mitgeteilt. Leider macht nun die KK Schwierigkeiten und meint aufgrund von Datenschutz usw uns nicht die Beträge nennen zu können. Dabei haben wir in der ewigen hin-her Korrespondenz bereits eine Abrechnung des Versicherten zukommen lassen sowie aus dem Urteil zitiert.

Hat jemand vll einen Rat oder Tipp oder etwas vorauf wir uns berufen können und so an die Zahlen der Soz Beträge kommen? Wir wollen nun auch endlich dem Mdt. sein Geld zukommen lassen.

Ich bedanke mich einstweilen schon für eure Antworten.

LG Steffi
gkutes

#2

17.03.2014, 13:53

die Prozentsätze sind doch bekannt? selbst ausrechnen?

wahlweise beim AG nachfragen - der hat auch ein Interesse daran, dass abgeführt wird.
Steffi81
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#3

17.03.2014, 14:22

Der GVZ sagte uns wir sollen das von der KK anfordern. Die Beträge haben wir schon ausgerechnet, bzw. liegt uns eine Abrechnung vor aus der die Beträge hervor gehen. Wir wollen einfach auf Nummer sicher gehen.

Laut KK sind wohl Beträge abgeführt worden. Auf Nachfrage ob es sich dabei um diese Beträge aus der Abrechnung handelt, gab es nur die Antwort dass das nicht nachvollzogen werden kann, welche Beiträge der AG für welchen AN abgeführt hat und sie zu keinen Angaben mehr bereit sind aus angeblicher Datenschutzgründe.

Wir wollen nur ungern an den Mdt. zahlen wenn sich dann herausstellen sollte dass die Beiträge doch noch nicht abgeführt wurden.

Hmmm, vll überweisen wir einfach die uns vorliegen Beträge an die KK. Dann muss die sich drum kümmern.
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Kasimir1603
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#4

17.03.2014, 14:50

ich würd ganz einfach mal mit dem AG sprechen, ob und wenn ja in welcher Höhe bereits Beiträge für den Schuldner im betreffenden Zeitraum abgeführt wurden. Was is da so schwer dran? Ein Anruf und gut ist.
Ciao Kasi

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Steffi81
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#5

18.03.2014, 09:59

Schwer ist daran dass der AG eben keine Auskunft gibt und dieser der Schuldner ist, also unsere Gegenseite. Dennoch danke für den hilfreichen Hinweis.
Glögle
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#6

18.03.2014, 10:20

Die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung gem. eurer Berechnung einfach an die Krankenkasse abführen. Sollte der Arbeitgeber diese bereits bezahlt haben, dann steht der Anspruch auf Erstattung einer Überzahlung ja dem Arbeitgeber zu.
gkutes

#7

18.03.2014, 10:48

der AG wird doch nichts für den AN abgeführt haben, wenn ihr Brutto vollstreckt habt.
Davon abgesehen, ist das egal. Ich würde auch einfach den errechneten Betrag abführen. Mehr Arbeit rein zu stecken macht keinen Sinn
Steffi81
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#8

18.03.2014, 11:05

Laut Aussage der Krankenkasse wurde abgeführt, nur weigert sich die KK mitzuteilen ob es sich bei den Beträgen auch um unseren Mandanten bzw. um genau diesen Arbeitnehmer handelt. Im selben Zuge haben wir dann eben darum gebeten uns mitzuteilen welche Beträge wir abführen müssen (nur zum Abgleich unserer vorliegenden Beträge/Abrechnung die uns vorliegt)

Genau, sollte eine Überzahlung vorliegen, muss sich dann aber die KK drum kümmern, sollten wir nun einfach überweisen. Und so werden wir nun auch vorgehen. Wie schon richtig gesagt mach mehr Arbeit in der Tat keinen Sinn.

Lieben Danke euch. :thx
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